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Die Integration neuer Antriebstechnologien, ein stetig steigender Grad der Digitalisierung mit einer zunehmenden Konnektivität über alle Herstellungs- und Anwendungsebenen hinweg, automatisiertes und autonomes Fahren, neue Besitz- und Betriebsmodelle sowie die nachhaltige Reduktion des Gesamtressourcenverbrauchs sind einige der zentralen Treiber der Transformation in der Automobil- und Zulieferindustrie. Gleichzeitig wird der Druck zur Steigerung der Effizienz in der Herstellung weiter steigen. In diesem Kontext sollen die Transformations-Hubs insbesondere folgende Funktionen erfüllen:
- Informations-Funktion: Wissenstransfer und Übersetzung von Ergebnissen und Lösungen aus Forschung und Entwicklung für die Zielgruppe (themenspezifisch),
- Drehscheiben-Funktion: Drehscheibe zwischen Lösungen aus Forschung und Entwicklung und Zielgruppe (auch Rückkanal für Anforderungen der Anwendenden an Forschung und Entwicklung),
- Skalierungs-Funktion: Skalierung von Forschung und Entwicklungslösungen über bestehende Strukturen entlang der Wertschöpfungsketten als Beitrag zur Transformation,
- Vernetzungs-Funktion: Vernetzung relevanter Akteurinnen und Akteure, auch über die Transformationsnetzwerke, und Initiierung von Umsetzungsschritten, beispielsweise durch Transformationsprojekte.
Jeder der Transformations-Hubs fokussiert auf ein bestimmtes Themengebiet (zum Beispiel autonomes Fahren, elektrischer Antriebsstrang, Software-Engineering) und erbringt seine Leistungen deutschlandweit.
Details zum Programm
Förderbekanntmachung „Aufbau und Umsetzung von Transformations-Hubs zur Unterstützung von Transformationsprozessen in Wertschöpfungsketten der Automobilindustrie“
vom: 05.10.2021
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
BAnz AT 13.10.2021 B1
Weblink zur Förderbekanntmachung (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Änderung der Förderbekanntmachung „Aufbau und Umsetzung von Transformations-Hubs zur Unterstützung von Transformationsprozessen in Wertschöpfungsketten der Automobilindustrie“
vom: 03.07.2025
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
BAnz AT 14.07.2025 B1
Bislang geförderte Transformations-Hubs können bis zum 31.12.2026 Anträge auf Verlängerung ihrer Förderung stellen.
Weblink zur Änderung der Förderbekanntmachung (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind ausschließlich öffentliche oder nicht gewinnorientiert arbeitende Einrichtungen wie Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Vereine und Verbände, Wirtschaftsförderer, Gewerkschaften, Kammern sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts und Gebietskörperschaften. Die Antragstellung ist zudem an Kompetenzen geknüpft.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
