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Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützen Sie bei der Modernisierung oder Umstrukturierung Ihrer überbetrieblichen Berufsbildungsstätte (ÜBS) sowie bei der Weiterentwicklung Ihrer ÜBS--Überbetriebliche Berufsbildungsstätte zu einem Kompetenzzentrum für die berufliche Aus- und Fortbildung.
Sie erhalten
- bei Umstrukturierung oder Modernisierung einer bestehenden ÜBS--Überbetriebliche Berufsbildungsstätte bis zu 45 %, in strukturschwachen Regionen bis zu 60 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben,
- bei einem Kompetenzzentrum bis zu 50 %, in strukturschwachen Regionen bis zu 65 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Maßnahmen mit Gesamtausgaben von weniger als 50.000 EUR werden nicht gefördert.
Sie beantragen die Förderung in einem mehrstufigen Verfahren. Bei Verfahren mit vorzeitigem Vorhabenbeginn gelten besondere Bestimmungen.
Für ÜBS--Überbetriebliche Berufsbildungsstätten und Kompetenzzentren mit dem Schwerpunkt Ausbildung stellen Sie den Antrag beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), für Vorhaben mit dem Schwerpunkt Weiterbildung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Sie müssen Ihr Vorhaben auch den zuständigen Landesbehörden anzeigen.
Details zum Programm
Änderung der Gemeinsamen Richtlinien für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren
vom: 15.01.2015
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
BAnz AT 22.01.2015 B3
Weblink zur Änderung der Förderrichtlinie
Zweite Änderung der Gemeinsamen Richtlinien für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren
vom: 03.12.2024
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 13.12.2024 B5
Antragsverfahren
Gemeinsame Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) in der Fassung vom 15. Januar 2015.
Rechtliche Voraussetzungen
Für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren gelten folgende Bedingungen:
Antragsberechtigt sind
- juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, die Träger von Berufsbildungsstätten sind,
- Landesinnungsverbände und Fachverbände, die für ihre Mitglieder überbetriebliche Berufsbildung durchführen.
Förderfähig sind nur Maßnahmen, die
- unmittelbar der Aus-, Fort- und Weiterbildung dienen,
- eine Berufsausbildung oder einen Berufsabschluss vorbereiten, ermöglichen oder unterstützen,
- der Anpassung der Bildungsstätte an den technischen Fortschritt dienen.
Für die Förderung brauchen Sie im Regelfall eine Bedarfsanalyse mit Stellungnahmen des Bundeslands und des zuständigen Verbandes.
Sie müssen eine 75-prozentige, in Ausnahmefällen eine mindestens 50-prozentige Auslastung Ihrer Bildungsstätte erreichen.
Sie beteiligen sich gemeinsam mit dem Bundesland, in dem sich Ihre Bildungsstätte befindet, an den Gesamtausgaben des Vorhabens. Ihr Eigenanteil hängt von Ihren Vermögensverhältnissen ab und beträgt mindestens 25 %, in Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Förderung ist für Neu- und Erweiterungsbauten 25 Jahre, für andere bauliche Maßnahmen mindestens 10 Jahre und für Ausstattungsgegenstände in der Regel 5 Jahre zweckgebunden.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
