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Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren

Wenn Sie Ihre überbetriebliche Berufsbildungsstätte modernisieren oder zu einem Kompetenzzentrum für die berufliche Aus- und Fortbildung weiterentwickeln möchten, können Sie je nach Vorhaben einen Zuschuss von bis zu 65 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Dieses Förderprogramm ist ausgelaufen

Das Programm endete am 10. Juli 2009. Neue Anträge sind nicht mehr möglich. Unten finden Sie aktive Alternativen mit ähnlicher Ausrichtung — oder lassen Sie sich von einem Fördermittelberater zu aktuellen Optionen beraten.

Auf dieser Seite (3 Abschnitte)

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützen Sie bei der Modernisierung oder Umstrukturierung Ihrer überbetrieblichen Berufsbildungsstätte (ÜBS) sowie bei der Weiterentwicklung Ihrer ÜBS--Überbetriebliche Berufsbildungsstätte zu einem Kompetenzzentrum für die berufliche Aus- und Fortbildung.

Sie erhalten

  • bei Umstrukturierung oder Modernisierung einer bestehenden ÜBS--Überbetriebliche Berufsbildungsstätte bis zu 45 %, in strukturschwachen Regionen bis zu 60 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • bei einem Kompetenzzentrum bis zu 50 %, in strukturschwachen Regionen bis zu 65 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Maßnahmen mit Gesamtausgaben von weniger als 50.000 EUR werden nicht gefördert.

Sie beantragen die Förderung in einem mehrstufigen Verfahren. Bei Verfahren mit vorzeitigem Vorhabenbeginn gelten besondere Bestimmungen.

Für ÜBS--Überbetriebliche Berufsbildungsstätten und Kompetenzzentren mit dem Schwerpunkt Ausbildung stellen Sie den Antrag beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), für Vorhaben mit dem Schwerpunkt Weiterbildung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Sie müssen Ihr Vorhaben auch den zuständigen Landesbehörden anzeigen.

Details zum Programm

Änderung der Gemeinsamen Richtlinien für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren
vom: 15.01.2015
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
BAnz AT 22.01.2015 B3

Weblink zur Änderung der Förderrichtlinie

Zweite Änderung der Gemeinsamen Richtlinien für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren
vom: 03.12.2024
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 13.12.2024 B5

Weblink zur zweiten Änderung der Förderrichtlinie

Antragsverfahren

Gemeinsame Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) in der Fassung vom 15. Januar 2015.

Rechtliche Voraussetzungen

Für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren gelten folgende Bedingungen:

Antragsberechtigt sind

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, die Träger von Berufsbildungsstätten sind,
  • Landesinnungsverbände und Fachverbände, die für ihre Mitglieder überbetriebliche Berufsbildung durchführen.

Förderfähig sind nur Maßnahmen, die

  • unmittelbar der Aus-, Fort- und Weiterbildung dienen,
  • eine Berufsausbildung oder einen Berufsabschluss vorbereiten, ermöglichen oder unterstützen,
  • der Anpassung der Bildungsstätte an den technischen Fortschritt dienen.

Für die Förderung brauchen Sie im Regelfall eine Bedarfsanalyse mit Stellungnahmen des Bundeslands und des zuständigen Verbandes.

Sie müssen eine 75-prozentige, in Ausnahmefällen eine mindestens 50-prozentige Auslastung Ihrer Bildungsstätte erreichen.

Sie beteiligen sich gemeinsam mit dem Bundesland, in dem sich Ihre Bildungsstätte befindet, an den Gesamtausgaben des Vorhabens. Ihr Eigenanteil hängt von Ihren Vermögensverhältnissen ab und beträgt mindestens 25 %, in Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Förderung ist für Neu- und Erweiterungsbauten 25 Jahre, für andere bauliche Maßnahmen mindestens 10 Jahre und für Ausstattungsgegenstände in der Regel 5 Jahre zweckgebunden.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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