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Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Investitionen in Ihre überbetriebliche Berufsbildungsstätte (ÜBS).
Sie erhalten die Förderung für
- die Errichtung einer ÜBS (Bau und Ausstattung),
- den Ausbau einer ÜBS (Erweiterungsbau und Ausstattung),
- die Modernisierung beziehungsweise Umstrukturierung einer ÜBS (Umbau, Substanzverbesserung und Anpassung der Ausstattung an den technischen Standard, an Lehrplanvorgaben, an fachliche Neuausrichtung und an örtliche Konzentration) sowie
- die Weiterentwicklung einer ÜBS zu einem Kompetenzzentrum.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Details zum Programm
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur investiven Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten der Aus- und Weiterbildung (ÜBS)
vom: 20.02.2025
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Amtsbl. SH 2025 Nr. 100
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts und
- juristische Personen des öffentlichen Rechts,
die Träger von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssen für Ihr Vorhaben Eigenmittel in Höhe von mindestens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erbringen.
Bitte beachten Sie folgende Bindungsfristen:
- bei Bauinvestitionen grundsätzlich 25 Jahre,
- bei kleineren Maßnahmen mindestens 10 Jahre,
- bei Ausstattungsinvestitionen grundsätzlich 5 Jahre.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
