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AktivBund · BMELRichtlinie: Stand 04. März 2024

Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben

Wenn Sie als landwirtschaftlicher Betrieb in der Schweinehaltung Ihre vorhandenen Ställe zu tierwohlgerechten Ställen umbauen oder neue tierwohlgerechte Ställe errichten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Auf dieser Seite (2 Abschnitte)

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) fördert Investitionen von Betrieben in der Schweinehaltung zum Stallumbau, die die Haltungsbedingungen der Tiere verbessern und dabei sogenannte Premiumanforderungen für die Haltungsformen Frischluft, Auslauf/Weide oder Bio erfüllen.

Gefördert werden Investitionsvorhaben, die der Umsetzung von Betriebskonzepten oder dem Bau, Umbau oder Ersatzbau von Ställen oder einzelner Haltungsbereiche dienen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Höhe Ihrer förderfähigen Ausgaben:

  • Bis zu einem Betrag von 500.000 EUR erhalten Sie bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Für weitere 1.500.000 EUR erhalten Sie bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Für weitere 3.000.000 EUR erhalten Sie bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Das förderfähige Investitionsvolumen ist auf maximal 5.000.000 EUR pro Betrieb begrenzt.

Das Antragsverfahren ist einstufig. Bitte reichen Sie Ihren Förderantrag bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein.

Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).

Details zum Programm

Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben“ im Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung
vom: 05.02.2024
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
BAnz AT 29.02.2024 B4

Weblink zur Förderrichtlinie

Änderung der Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben“ im Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung
vom: 27.08.2025
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
BAnz AT 12.09.2025 B3

Weblink zur 1. Änderung

Änderung der Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030“ Investive Vorhaben? im Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung
vom: 06.11.2025
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
BAnz AT 21.11.2025 B5

Anträge können bis spätestens 31.08.2026 gestellt werden.

Weblink zur 2. Änderung

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe mit Niederlassung in Deutschland.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie halten die investiven Premiumanforderungen ein und gewährleisten dies in mindestens einem der Haltungsbereiche des Betriebes vollständig.
  • Sie betreiben die geförderten Anlagen zweckentsprechend mindestens 12 Jahre.
  • Sie dürfen mit dem Projekt nicht vor der Bewilligung der Förderung beginnen.
  • Ihre Maßnahmen führen Sie auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durch.
  • Sie erstellen ein Investitionskonzept durch eine sachverständige Person.
  • Ihr Betrieb wirtschaftet erfolgreich und hält alle tierschutzrechtlichen Vorschriften ein.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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