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AktivBund · BMELRichtlinie: Stand 04. März 2024

Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende Mehrkosten

Wenn Sie als landwirtschaftlicher Betrieb in der Schweinehaltung Ihre Tiere in tierwohlgerechten Ställen halten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Auf dieser Seite (2 Abschnitte)

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) fördert Betriebe in der Schweinehaltung, die die Lebensqualität von Schweinen verbessern und dabei sogenannte Premiumanforderungen für die Haltungsformen Frischluft, Auslauf/Weide oder Bio erfüllen.

Gefördert werden die Mehrkosten, die durch die Premiumanforderungen an die Haltung der Tiere entstehen. Berücksichtigt werden vor allem Mehrkosten, die durch Vorgaben an das Platzangebot und die Versorgung der Tiere mit Futtermitteln, Einstreu oder Beschäftigungsmaterial entstehen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss,

  • bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben pro Tier für Tierzahlen bis zur Obergrenze der Stufe 1 und
  • bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben pro Tier bis zur Obergrenze der Stufe 2 für die Anzahl der Tiere, die über die Obergrenze der Stufe 1 hinausgehen.

Die Mehrkosten werden in Form von Pauschalen im Internet veröffentlicht. Die Höhe der jeweils gültigen Pauschale für laufende Mehrkosten wird durch das Thünen-Institut (TI) und das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) ermittelt.

Das Antragsverfahren ist einstufig. Bitte reichen Sie Ihren Förderantrag bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein.

Details zum Programm

Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende Mehrkosten“ im Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung
vom: 05.02.2024
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
BAnz AT 29.02.2024 B5

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Änderung der Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende Mehrkosten“ im Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung
vom: 27.08.2025
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
BAnz AT 12.09.2025 B4

Sie können Ihren Antrag bis spätestens 31.12.2025 stellen.

Weblink zur 1. Änderung (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe mit Niederlassung in Deutschland

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

  • Sie halten die Premiumanforderungen vollständig in mindestens einem der Haltungsbereiche des Betriebs ein.
  • Sie sind als landwirtschaftlicher Betrieb von der BLE als förderfähig anerkannt, Mitglied in einer ebenfalls anerkannten Organisation oder Sie nehmen an einem anerkannten Kontrollsystem teil.
  • Ihr Betrieb hält alle tierschutzrechtlichen Vorschriften ein.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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