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Sie können eine Förderung für Vorhaben erhalten, die das Mobilitätssystem effizienter gestalten oder die Verkehrssicherheit in Nordrhein-Westfalen erhöhen. Das Land unterstützt Sie dabei, Mobilitätsangebote nutzerfreundlicher zu machen und Infrastrukturen besser auszulasten.
Sie können die Förderung für folgende Bereiche beantragen:
- Erstellung oder Erweiterung nachhaltiger urbaner Mobilitätspläne.
- Maßnahmen zur Digitalisierung und Vernetzung des Verkehrssystems, wie beispielsweise Sensorik oder Applikationen.
- Errichtung und Erweiterung von Mobilstationen.
- Maßnahmen des betrieblichen, schulischen und sonstigen Mobilitätsmanagements.
- Einführung von stationsbasierten Carsharing- und Zweirad-Sharing-Diensten.
- Machbarkeitsstudien, Softwarelösungen und anbieterübergreifende Ladebereiche für eine nachhaltige urbane Logistik.
Sie erhalten die Zuwendung als Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung. Diese beträgt 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Zweirad-Sharing-Dienste sinkt der Fördersatz nach dem ersten Jahr ab. Für die einzelnen Vorhaben gelten jeweils festgelegte Höchstbeträge.
Details zum Programm
Richtlinien zur Förderung der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement - FöRi-MM)
Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (NRW)
Ministerialblatt (MB.NRW 2025 Nr. 43)
vom 01.07.2025
Antragsverfahren
Richtlinie des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 1. Juli 2025, Ministerialblatt (MB.NRW 2025 Nr. 43)
Rechtliche Voraussetzungen
Sie müssen für eine Förderung folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie legen im Antrag dar, dass Ihr Vorhaben das Mobilitätssystem verbessert oder die Verkehrssicherheit erhöht.
- Bei baulichen Anlagen: Sie halten beim Bau die allgemein anerkannten Regeln der Technik ein.
- Bei baulichen Anlagen: Sie verfügen über ein uneingeschränktes Baurecht.
- Bei baulichen Anlagen: Sie haben den erforderlichen Grunderwerb gesichert.
- Bei Digitalisierungsmaßnahmen: Sie legen eine positive Stellungnahme des Kompetenzcenters Digitalisierung vor.
- Bei Vorhaben des Mobilitätsmanagements: Sie weisen nach, dass Sie das Zukunftsnetz Mobilität NRW vorab informiert haben.
- Bei betrieblichem Mobilitätsmanagement privater Unternehmen: Sie informieren stattdessen das Netzwerkbüro Betriebliche Mobilität NRW.
Ausschlussgründe: Sie können keine Förderung erhalten, wenn Ihr Vorhaben bereits nach anderen Richtlinien förderfähig ist. Dazu zählen zum Beispiel die Förderrichtlinien Nahmobilität und die Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau des Landes Nordrhein-Westfalen.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
