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AktivBund · BMBFRichtlinie: Stand 10. September 2025

Förderung von Projekten zur Vernetzung von Interessensvertretungen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Förderbereich „Chancengerechtigkeit und Vielfalt in Wissenschaft und Forschung“ („Vielfalt verbindet“)

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Vernetzung von Interessensvertretungen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Förderbereich „Chancengerechtigkeit und Vielfalt in Wissenschaft und Forschung“ („Vielfalt verbindet“)
vom: 03.07.2025
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 11.08.2025 B1

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Die Förderung erfolgt in drei Förderrunden.
Die jeweils zu den nachfolgend genannten Stichtagen in der ersten Stufe eingereichten Projektskizzen stehen untereinander im Wettbewerb.
Im Anschluss an diese Stichtage findet jeweils eine Auswahlsitzung statt, auf der die für eine Förderung geeigneten Projekte ausgewählt werden.
In der ersten Stufe sind dem Projektträger bis spätestens 31.10.2025, 31.07.2026 oder 30.04.2027 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen (siehe easy-Online bei weiterführende Links).
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach den oben angegebenen Zeitpunkten eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Weblink zur Förderrichtlinie (externer Link)

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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