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Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Ihre Aktivitäten zur Teilnahme an dem europäischen Forschungsprogramm „Horizont Europa“ in Cluster 3 „Zivile Sicherheit für die Gesellschaft“. Dies umfasst unter anderem folgende Aktivitäten, die zur Vorbereitung sowie zur konkreten Ausarbeitung eines EU-Antrags erforderlich sind:
- Sie befassen sich mit dem vorgesehenen Förderinstrument,
- Sie arbeiten frühzeitig an der Aufstellung eines Konsortiums,
- Sie arbeiten an einer themenspezifische Netzwerkbildung,
- Sie arbeiten den EU-Antrag aus oder
- Sie bereiten die finale Einreichung des EU-Antrags vor.
Primär werden Einzelvorhaben mit deutscher Koordination des EU-Antrags gefördert.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten.
Sie erhalten pro Projekt bis zu 120.000 EUR.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Verfahrensstufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze bei dem beauftragten Projektträger ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).
Details zum Programm
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Wege zur Innovation – Unterstützung zukünftiger Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung“ im Rahmen des Programms „Die europäische Innovationsunion – Deutsche Impulse für den Europäischen Forschungsraum“
vom: 21.12.2020
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 11.01.2021 B3
Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten „Wege zur Innovation – Unterstützung zukünftiger Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung“ im Rahmen des Programms „Die europäische Innovationsunion – Deutsche Impulse für den Europäischen Forschungsraum“
vom: 17.01.2022
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 24.01.2022 B5
In der 1. Verfahrensstufe konnten dem beauftragten Projektträger bis spätestens dem 30.04.2021 (für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2022), 30.04.2022 (für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2023), 30.04.2023 (für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2024) und 30.04.2024 (für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2025) Projektskizzen vorgelegt werden.
In der 2. Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Weblink zur Änderungsbekanntmachung
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Wege zur Innovation – Unterstützung zukünftiger deutscher Antragstellerin der europäischen Sicherheitsforschung“ im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit – Gemeinsam für ein sicheres Lebenin einer resilienten Gesellschaft“
vom: 19.08.2025
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Einreichungstag für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2027 ist der 13.05.2026.
Zur Erstellung von Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem –easy-Online– zu nutzen (siehe weiterführende Links). Das im Rahmen dieser Förderrichtlinie beantragte Vorhaben muss ein spezifisches Topic aus dem europäischen Arbeitsprogramm des Folgejahres adressieren. Mit dem Stichtag im Jahr 2026 ist dies für das Arbeitsprogramm 2027 möglich. Liegt zum mit dieser Förderrichtlinie vorgegebenen Einreichungsstichtag das Arbeitsprogramm für Cluster 3 nicht final vor, können dennoch Projektanträge eingereicht werden. Diese müssen sich ausschließlich auf einen Themenbereich des Clusters 3 beziehen. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die sich auf den Themenbereich der Cybersicherheit beziehen, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Antragsverfahren
Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 21. Dezember 2020, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 11. Januar 2021, B3; geändert durch Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 17. Januar 2022, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 24. Januar 2022, B5.
Rechtliche Voraussetzungen
Der Zuschuss ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
- Hochschulen,
- außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen,
- Behörden und deren Forschungseinrichtungen,
- andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern,
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und andere Anwender aus dem Bereich der Sicherheitsforschung,
- Kommunen,
- Verbände und Non-Profit-Organisationen.
Weitere Voraussetzungen:
- Ihr Vorhaben muss einen Bezug zum Cluster 3 „Zivile Sicherheit für die Gesellschaft“ von Horizont Europa aufweisen.
- Soweit ein offizielles Arbeitsprogramm für das Folgejahr zum Einreichungsstichtag vorliegt, müssen Sie einen konkreten Bezug zu einem der für das Folgejahr avisierten Topics herstellen.
- Sie müssen Ihre Forschungsergebnisse so veröffentlichen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
