Rechtsgrundlage
Weiterbildungsförderungsverordnung
vom: 15.05.2024
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
SächsGVBl. S. 472, die durch die Verordnung vom 07.08.2025 (SächsGVBl. S. 343) geändert worden ist
Anträge auf Förderung nach den §§ 8 bis 11 sind bis zum 31.01. des laufenden Kalenderjahres schriftlich oder elektronisch entsprechend § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
