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AktivLand · Sächsisches Staatsministerium für KultusRichtlinie: Stand 13. Januar 2026

Förderung der Weiterbildung in Sachsen

Rechtsgrundlage

Weiterbildungsförderungsverordnung
vom: 15.05.2024
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
SächsGVBl. S. 472, die durch die Verordnung vom 07.08.2025 (SächsGVBl. S. 343) geändert worden ist

Anträge auf Förderung nach den §§ 8 bis 11 sind bis zum 31.01. des laufenden Kalenderjahres schriftlich oder elektronisch entsprechend § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.

Weblink zur Weiterbildungsförderungsverordnung

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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