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Wenn Sie Projekte planen, die das selbstständige Leben älterer Menschen im vertrauten Wohnumfeld fördern, können Sie eine Landeszuwendung erhalten. Das Programm unterstützt Sie dabei, Wahlfreiheit beim Wohnen und bei der Pflege herzustellen – als Alternative zur vollstationären Betreuung. Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) entscheidet über Ihren Antrag im Namen des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS).
Ihr Projekt muss in Niedersachsen durchgeführt werden und durch sein Konzept besonders geeignet sein, ein Leben im häuslichen Umfeld auch bei Pflegebedürftigkeit zu ermöglichen.
Sie können eine Förderung für folgende Vorhaben erhalten:
- Sie schaffen alters- und pflegegerechte Wohnungen oder Wohngemeinschaften.
- Sie bauen ambulant betreute Pflege-Wohngemeinschaften auf.
- Sie entwickeln eine alters- und pflegegerechte Wohnumfeld- oder Quartiersinfrastruktur.
Zusätzlich können Sie Zuschüsse für Beratungsleistungen erhalten, wenn diese Ihr Gesamtprojekt begleiten. Sie erhalten zudem Zuschüsse für Personal- und Sachausgaben, die Ihre Eigenmittel ergänzen.
Die maximale Förderung beträgt 100.000 EUR pro Vorhaben. Die Zuwendung ist auf 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben begrenzt; bei Quartiersinfrastruktur erhalten Sie bis zu 80 %.
Beratungskosten werden mit bis zu 2.000 EUR pro Acht-Stunden-Tag (inklusive Mehrwertsteuer, Vor- und Nachbereitung) berücksichtigt. Diese Beratungskosten dürfen maximal 10 % der sonstigen förderfähigen Ausgaben betragen.
Details zum Programm
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von „Wohnen und Pflege im Alter“
vom: 15.12.2025
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
– 104.3-2122-A – VORIS 83000 –
Rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie führen Ihr Vorhaben in Niedersachsen durch.
- Sie starten Ihr Projekt im jeweiligen Förderjahr.
- Sie legen eine detaillierte Projektbeschreibung mit einem Umfang von 5 bis 10 Seiten vor.
- Sie stellen sicher, dass Ihr Konzept auf das Ziel des selbstständigen Lebens im Alter ausgerichtet ist.
- Sie reichen eine Stellungnahme der Standortkommune ein.
- Bei wirtschaftlicher Tätigkeit: Sie fügen eine De-Minimis-Erklärung bei.
- Bei baulichen Maßnahmen: Sie erfüllen die aktuellen Anforderungen an die Barrierefreiheit.
Sie können keine Förderung erhalten, wenn Sie mit dem Vorhaben bereits begonnen haben, bevor Ihnen ein Zuwendungsbescheid oder eine schriftliche Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn vorliegt. Als Beginn gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages.
Planungsleistungen, Bodenuntersuchungen, der Grunderwerb und das Herrichten des Grundstücks (zum Beispiel Gebäudeabbruch) gelten bei Baumaßnahmen nicht als vorzeitiger Beginn. Beachten Sie jedoch, dass Sie für diese spezifischen Leistungen keine Förderung erhalten können, wenn die entsprechenden Ausgaben bereits vor der Genehmigung des vorzeitigen Vorhabenbeginns entstanden sind. Zudem sind Projekte ausgeschlossen, die keine besondere Eignung (zum Beispiel bürgerschaftliches Engagement oder Demenzsensibilität) aufweisen.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
