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Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Kommune auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei Vorhaben zur Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderen ökonomischen, sozialen, demografischen, städtebaulichen und ökologischen Herausforderungen. Schwerpunkt der Förderung sind Vorhaben in den Bereichen „Klimaschutz und Klimafolgenanpassung“ und „nachhaltige Entwicklung“.
Sie erhalten die Förderung für investive Baumaßnahmen, vor allem die
- Entwicklung und Aufbereitung von Brach- und Konversionsflächen zu stadtentwicklungspolitischen Zwecken,
- generationengerechte und klimafreundliche Aufwertung bestehender und Herstellung neuer öffentlicher Grün- und Freiflächen (zum Beispiel Parkanlagen, Entsiegelung von öffentlich zugänglichen Schulhöfen, Spiel- und Freizeitanlagen),
- Verbesserung des öffentlichen Raumes/Wohnumfeldes (Straßen, Wege, Plätze inklusive Begleitgrün) sowie
- Modernisierung und Herstellung öffentlicher Gemeinbedarfseinrichtungen für Zwecke der Begegnung, der kulturellen oder sozialen Versorgung, der außerschulischen Bildung und des Sports sowie zur Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern (zum Beispiel Stadtteilbibliotheken, Musikschulen, Volkshochschulen, Schwimmbäder).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Das Antragsverfahren ist zweistufig.
Zunächst reichen Sie bitte formlos Ihre Bewerbung mit den erforderlichen Anlagen und inklusive integriertem Handlungskonzept bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung ein. Beachten Sie dabei bitte die Einreichungsfristen. Erhalten Sie eine Förderempfehlung, können Sie Ihren Antrag über das EFRE-Online-Portal einreichen.
Details zum Programm
Förderbekanntmachung „Wohnviertel im Wandel“
Stand: 28.05.2024
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Weblink zur Förderbekanntmachung (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Antragsverfahren
Bekanntmachung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, Stand 2. November 2022.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kommunen in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Vorhaben, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen
- thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und dürfen mit Ausnahme von Vorplanungen sowie Marktanalysen noch nicht begonnen worden sein,
- sich von anderen staatlich geförderten Vorhaben eindeutig inhaltlich abgrenzen,
- Teil von ganzheitlichen integrierten Handlungs- beziehungsweise Entwicklungskonzepten sein, die vom Rat Ihrer Kommune beschlossen worden sind und die sich auf abgegrenzte Gebiete innerhalb Ihrer Kommune beziehen.
- Sie müssen nachweislich über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen und die ordnungsgemäße Durchführung Ihrer Selbstverwaltungsaufgaben gewährleisten.
- Sie müssen die gebietsbezogene Gesamtmaßnahme anhand eines stadtweiten Vergleichs von Indikatoren auswählen, die geeignet sind, die spezifischen Problemlagen des Gebiets zu beschreiben; Indikatoren können unter anderem schlechte Umweltbedingungen, ein unterdurchschnittlicher Anteil an Grün- und Freiflächen oder ein überdurchschnittlicher Anteil von Kindern und Jugendlichen sein.
- Kommen bei Ihrem Vorhaben Mittel aus der Städtebauförderung zum Einsatz, muss es sich bei dem Vorhaben um eine gebietsbezogene Gesamtmaßnahme handeln, die in das Städtebauprogramm aufgenommen worden ist.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
