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AktivBund · BMWiRichtlinie: Stand 02. April 2026

Förderung für Durchführbarkeitsstudien aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Wenn Sie ein anspruchsvolles Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE-Projekt) planen, können Sie einen Zuschuss für eine Durchführbarkeitsstudie erhalten. Damit prüfen Sie die Erfolgsaussichten Ihres Vorhabens im Vorfeld.

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Im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) wird die Vorbereitung von anspruchsvollen Forschungs- und Entwicklungsprojekten (FuE-Projekten) unterstützt. Sie können dafür einen Zuschuss zu einer vorgeschalteten Durchführbarkeitsstudie erhalten.

Für die Studie eines einzelnen Unternehmens sind Kosten bis zu 125.000 EUR zuwendungsfähig. Führen Sie die Studie in Kooperation mit anderen Unternehmen durch, belaufen sich die maximal förderfähigen Kosten für die Gesamtstudie auf 250.000 EUR. Der Zuschuss deckt je nach Größe Ihres Unternehmens bis zu 70 % dieser Kosten. Die Ausgaben, die nicht für technische Vorarbeiten und Tests anfallen (beispielsweise für Marktanalysen), sind dabei auf 40.000 EUR (bei Kooperationen auf 50.000 EUR) begrenzt.

Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss im Rahmen einer De-minimis-Beihilfe (eine Form der geringfügigen staatlichen Unterstützung). Die Studie kann für maximal 12 Monate gefördert werden. Innerhalb von 12 Monaten können maximal 2 Studien pro Unternehmen bewilligt werden.

Sie erhalten finanzielle Unterstützung für folgende Bestandteile der Studie:

  • Sie führen technische Vorprojekte, Vorstudien und Tests durch, um die Erfolgsaussichten zu bewerten.
  • Sie untersuchen den aktuellen Stand von Wissenschaft, Forschung und Technik.
  • Sie prüfen die bestehenden Schutzrechte in Ihrem Themenfeld (beispielsweise Patente).
  • Sie stellen fest, welche Arbeiten für das geplante FuE-Projekt notwendig sind.
  • Sie ermitteln notwendige Ressourcen und mögliche Kooperationspartner oder Auftragnehmer.
  • Sie analysieren das Marktpotenzial für Ihre geplanten Produkte oder Verfahren.

Details zum Programm

Förderrichtlinie Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
vom: 28.11.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 11.12.2024 B1

Weblink zur Förderrichtlinie

Rechtliche Voraussetzungen

Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie bestimmte fachliche Bedingungen erfüllen.

Ihre Voraussetzungen für eine Förderung:

  • Sie sind ein junges Unternehmen (Gründung nicht länger als 10 Jahre zurück) oder ein Kleinstunternehmen.
  • Oder Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) und Ihre letzte ZIM-Förderung liegt 3 Jahre oder länger zurück.
  • Sie haben Ihre Unternehmensgründung abgeschlossen.
  • Sie können den finanziellen Eigenanteil für die Studie sicher aufbringen.
  • Sie verfügen über das technologische und betriebswirtschaftliche Potenzial für die Durchführung.
  • Sie haben ausreichend qualifiziertes Fachpersonal (oder planen entsprechende Neueinstellungen beziehungsweise zeitweilige Personalaufnahmen).
  • Ihre verbleibende Personalkapazität stellt den weiteren Geschäftsgang in Ihrem Unternehmen sicher.
  • Ihr Unternehmen verfügt über ein geordnetes Rechnungswesen.
  • Die Studie bereitet ein im ZIM grundsätzlich förderfähiges Projekt vor.
  • Sie halten bei der Durchführung wissenschaftliche und technische Standards ein (lege artis).
  • Sie bewahren Primärdaten nach Abschluss für mindestens 5 Jahre auf.
  • Je Unternehmen kann maximal 1 Antrag in Bezug auf ein geplantes Projekt bewilligt werden.
  • Bei Kooperationen: Die Studie wird in einer ausgewogenen Partnerschaft durchgeführt (ohne einseitige Dominanz einzelner Unternehmen).

Ausschlussgründe: Sie können keine Förderung erhalten, wenn:

  • Sie vor dem bestätigten Antragseingang mit dem Projekt begonnen haben (Ausnahme: Verträge mit aufschiebender Bedingung).
  • Ihr Unternehmen als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gilt.
  • Über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde.
  • Sie einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind.
  • Die Studie Ihnen eine unmittelbare wirtschaftliche Verwertung ermöglicht.
  • Das Vorhaben bereits durch andere Förderprogramme des Bundes, der Länder oder der EU unterstützt wird.
  • Die Studie im Auftrag eines Dritten durchgeführt wird.
  • Sie bei Kooperationen mit verbundenen Unternehmen oder Partnerunternehmen zusammenarbeiten.
  • Sie bei früheren ZIM-Projekten in den letzten 3 Jahren ohne nachvollziehbare Gründe eine Verwertung der Ergebnisse unterlassen haben oder Ihren Berichtspflichten nicht nachgekommen sind.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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