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Als Forschungseinrichtung können Sie einen Zuschuss für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE) erhalten. Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) unterstützt Sie dabei.
Voraussetzung ist, dass Sie mit mittelständischen Unternehmen in einem Innovationsnetzwerk kooperieren. Ihr Vorhaben muss zwingend aus der technologischen Roadmap dieses Netzwerks abgeleitet sein. Gemeinsam entwickeln Sie neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen. Ihr geplantes Vorhaben muss technologisch anspruchsvoll sein und ein erhebliches technisches Risiko aufweisen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Für Ihr Teilprojekt in der Kooperation können Sie bis zu 280.000 EUR erhalten. Die Förderung deckt 100 % Ihrer zuwendungsfähigen Kosten ab. Das Gesamtprojekt aller beteiligten Partner darf eine maximale Fördersumme von 3 Millionen EUR (3.000.000 EUR) nicht überschreiten.
Details zum Programm
Förderrichtlinie Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
vom: 28.11.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 11.12.2024 B1
Rechtliche Voraussetzungen
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie handeln im Rahmen Ihrer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit und haben eine Einrichtung oder Niederlassung in Deutschland.
- Sie kooperieren mit einem antragstellenden mittelständischen Unternehmen, dessen Projekt ebenfalls gefördert wird.
- Ihr Projekt ist aus der technologischen Roadmap eines ZIM-Innovationsnetzwerks abgeleitet.
- Ihr Vorhaben zielt auf innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen ab und birgt ein erhebliches technisches Risiko.
- Ihr Projekt wird in einer ausgewogenen Partnerschaft durchgeführt.
- Sie schließen mit den beteiligten Partnern eine Kooperationsvereinbarung ab.
- Sie trennen die Kosten und Einnahmen Ihrer nichtwirtschaftlichen und wirtschaftlichen Tätigkeiten in Ihrem Rechnungswesen klar voneinander ab.
- Sie behalten sich das Recht vor, Ihre Forschungsergebnisse diskriminierungsfrei zu veröffentlichen.
- Sie halten bei der Durchführung die anerkannten Prinzipien der Wissenschaft und Technik ein und bewahren Ihre Primärdaten für mindestens 5 Jahre auf.
- Bei Forschungseinrichtungen in privater Rechtsform gilt zusätzlich: Ihre wissenschaftliche Kompetenz ist anerkannt und Sie verfügen über qualifiziertes Forschungspersonal (mindestens 10 Personen oder 50 % der Gesamtbelegschaft).
Ausschlussgründe
Sie können keine Förderung erhalten, wenn:
- Sie vor dem bestätigten Antragseingang bereits mit dem Projekt begonnen oder bindende Verträge geschlossen haben (Ausnahme: Verträge mit aufschiebender Bedingung).
- Ihre Einrichtung als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gilt oder ein Insolvenzverfahren über Ihr Vermögen beantragt wurde.
- Sie das Projekt im Auftrag eines Dritten durchführen.
- Ihre Kooperationspartner rechtlich mit Ihnen verbundene Einrichtungen oder Partnerunternehmen sind.
- Das Vorhaben bereits durch andere Förderprogramme des Bundes, der Länder oder der EU unterstützt wird.
- Sie in Ihrem Vorhaben grundfinanziertes Personal ohne spezielles Ersatzpersonal einsetzen wollen.
- Sie bei früheren ZIM-Projekten in den letzten 3 Jahren Ihre Berichtspflichten ohne nachvollziehbare Gründe verletzt haben.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
