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AktivLand · Wirtschaft Arbeit Energie Klimaschutz SachsenRichtlinie: Stand 14. Dezember 2023

Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima – Zukunftsfähige Energieversorgung

Wenn Sie Maßnahmen im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien (einschließlich grüne Gase) in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig oder in den kreisfreien Städten Leipzig und Chemnitz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Auf dieser Seite (2 Abschnitte)

Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Just Transition Fund (JTF) Ihre Maßnahmen für eine zukunftsfähige Energieversorgung in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig, in den kreisfreien Städten Leipzig und Chemnitz.

Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen:

  • investive Maßnahmen zum Ausbau und zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich Herstellung und Nutzung von grünen Gasen,
  • investive Maßnahmen zum Ausbau von Energieinfrastruktur einschließlich deren digitale Vernetzung und Unterstützung sowie von Energiespeichern,
  • Qualifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den geförderten Investitionen, vor allem
    • fachliche berufliche Fort- und Weiterbildungen sowie Umschulungen von Beschäftigten oder
    • Best-Practice-Workshops zur Verbreitung von Erfahrungen und Kenntnissen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bis 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag im Rahmen von Förderaufrufen bitte über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) (siehe weiterführende Links).

Details zum Programm

Förderrichtlinie Energie und Klima – FRL EuK/2023
vom: 04.07.2023 (SächsABl. S. 999)
zuletzt geändert am: 02.12.2024 (SächsABl. S. 1478)
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Weblink zur Förderrichtlinie

Förderaufruf –JTF - Zukunftsfähige Energieversorgung? zur Einreichung von Anträgen für die Förderung von Vorhaben nach der Förderrichtlinie Energie und Klima – FRL EuK/2023 vom 04.07.2024 zu dem Thema Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung mit Strom aus Photovoltaikanlagen
vom: 06.11.2025
(Aufrufnummer: 7/2025)

Sie können Ihren Förderantrag bis zum 06.02.2026 einreichen (es gilt das Datum des Posteingangs bei der Bewilligungsstelle).

Weblink zum Förderaufruf (PDF, nicht barrierefrei)

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben

  • kommunale Gebietskörperschaften und deren Unternehmen,
  • Zweckverbände,
  • Unternehmen,
  • Genossenschaften, sofern sie regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen,
  • Vereine

jeweils mit Sitz oder einer Betriebsstätte im Fördergebiet des JTF.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss einen Beitrag zu den festgelegten energie- und klimapolitischen Vorgaben der Union für 2030 und einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 sowie zur Erreichung der damit verbundenen Umwelt-, Energie- und Klimaziele leisten.
  • Ihr Vorhaben muss einen Beitrag zum Energie- und Klimaprogramm für Sachsen 2021 leisten.
  • Geförderte Qualifizierungsmaßnahmen müssen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die über ausschließliche Anpassungsfortbildungen sowie allgemein für die Tätigkeit vorauszusetzende Grundkenntnisse hinausgehen.
  • Wenn Sie als Großunternehmen produktive Investitionen (gilt nicht für die kreisfreie Stadt Chemnitz) tätigen, müssen diese
    • für die Umsetzung des territorialen Plans für einen gerechten Übergang erforderlich sein und
    • zum Übergang der Union zu einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 und zur Erreichung der damit verbundenen Umweltziele beitragen und
    • für die Schaffung von Arbeitsplätzen in den ermittelten Gebieten erforderlich sein.
  • Nichtproduktive Investitionen von Großunternehmen können in der gesamten Gebietskulisse des JTF gefördert werden.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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