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Aktiv · Bundesministerium für Forschung Technologie RaumfahrtRichtlinie: Stand 23. April 2026

Förderung für die Zusammenarbeit mit dem südlichen und östlichen Mittelmeerraum ( PRIMA-- Partnership for Research and Innovation in the Mediterranean Area , deutsch: Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum )

Forschen Sie im Bereich Wasser oder Landwirtschaft im Mittelmeerraum? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert internationale Zusammenarbeit im Rahmen der Partnerschaft PRIMA--Partnership for Research and Innovation in the Mediterranean Area, deutsch: Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum für Verbundprojekte zu Wasser, Landwirtschaft und Ernährung mit bis zu 600.000 EUR .

Auf dieser Seite (2 Abschnitte)

Wenn Sie innovative Lösungen für ökologische und sozioökonomische Herausforderungen im Mittelmeerraum entwickeln möchten, können Sie eine Förderung über die Partnerschaft PRIMA--Partnership for Research and Innovation in the Mediterranean Area, deutsch: Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum erhalten. Das Programm unterstützt Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben und Unternehmen dabei, in transnationalen Verbünden mit Partnern aus der Europäischen Union (EU) sowie dem südlichen und östlichen Mittelmeerraum zusammenzuarbeiten.

Im Fokus stehen 3 Schwerpunkte:

  • das integrierte Wassermanagement,
  • nachhaltige Landwirtschaftssysteme sowie
  • Wertschöpfungsketten in der Land- und Ernährungswirtschaft.

Die Förderung verfolgt dabei konsequent den WEFE--Water-Energy-Food-Ecosystem, deutsch: Wasser-Energie-Nahrungsmittel-Ökosystem-Nexus-Ansatz. Dieser betrachtet die engen Wechselwirkungen zwischen Wasser, Energie, Nahrungsmitteln, und Ökosystemen. Ziel ist es, Wissen zu generieren und innovative Praktiken zu etablieren, die die Region widerstandsfähiger gegen den Klimawandel machen.

Sie können Zuschüsse für Personal, Ausrüstung und Auftragsforschung erhalten. Zudem können Sie vorhabenbezogene Ausgaben für Reisen, Workshops, Wissenschaftskommunikation und die Anmeldung von Patenten abrechnen.

Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beantragen Sie die Förderung auf Kostenbasis (AZK). Dafür ist eine angemessene Eigenbeteiligung erforderlich.

Wenn Sie als Hochschule oder Forschungseinrichtung forschen, beantragen Sie die Mittel auf Ausgabenbasis (AZA). Führen Sie ein nichtwirtschaftliches Vorhaben durch? Dann können Sie bis zu 100 % Ihrer Ausgaben erstattet bekommen. Als Hochschule erhalten Sie zudem eine Projektpauschale von 20 %.

Die maximale Fördersumme für alle beteiligten deutschen Partner in einem Verbund beträgt 600.000 EUR.

Details zum Programm

Richtlinie zur Förderung der Zusammenarbeit mit dem südlichen und östlichen Mittelmeerraum im Rahmen der institutionalisierten Partnerschaft „PRIMA“ (Partnership for Research and Innovation in the Mediterranean Area)
vom: 25.02.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 10.03.2026 B2

Weblink zur Förderrichtlinie

Rechtliche Voraussetzungen

Sie müssen folgende Bedingungen erfüllen, um förderfähig zu sein:

  • Sie sind ein Unternehmen, eine Hochschule, eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung oder eine Einrichtung mit Forschungsaufgaben.
  • Sie haben eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Sie bilden einen transnationalen Verbund mit mindestens 3 unabhängigen Rechtspersonen aus 3 verschiedenen PRIMA--Partnership for Research and Innovation in the Mediterranean Area, deutsch: Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum-Staaten.
  • Davon ist mindestens 1 Partner in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem assoziierten Staat ansässig.
  • Mindestens 1 weiterer Partner muss in einem an das Mittelmeer grenzenden Drittland ansässig sein (zum Beispiel Ägypten, Jordanien oder Marokko).
  • Es ist erforderlich, dass die Projekte hinsichtlich des Arbeitsvolumens zwischen den beteiligten internationalen Partnern ausbalanciert sind.
  • Sie schließen mit Ihren Partnern eine schriftliche Kooperationsvereinbarung ab.
  • Sie schließen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung mit Ihren Verbundpartnern ab (unter Nutzung des BMFTR-Vordrucks Nr. 0110).
  • Sie bestätigen das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans.

Ausschlussgründe:

  • Vorhaben, bei denen indirekte (mittelbare) Beihilfen an Unternehmen fließen könnten, ohne dass die Bestimmungen des FuEuI-Unionsrahmens (Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsrahmen) eingehalten werden.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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