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AbgelaufenBund · KultStiftBund

Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes

Wenn Sie als Institution ein künstlerisches Vorhaben im nicht kommerziellen Bereich des Kulturschaffens durchführen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu Ihren Projektkosten erhalten.

Dieses Förderprogramm ist ausgelaufen

Das Programm endete am 01. Januar 2017. Neue Anträge sind nicht mehr möglich. Unten finden Sie aktive Alternativen mit ähnlicher Ausrichtung — oder lassen Sie sich von einem Fördermittelberater zu aktuellen Optionen beraten.

Auf dieser Seite (3 Abschnitte)

Die Kulturstiftung des Bundes unterstützt künstlerische Produktionen mit dem Schwerpunkt auf innovativen Programmen und internationalen Projekten.

Gefördert werden künstlerische Produktionen für alle nicht kommerziellen Bereiche des Kulturschaffens:

  • bildende Kunst,
  • darstellende Kunst,
  • Literatur,
  • Musik,
  • Film,
  • Fotografie,
  • Architektur,
  • kunst- und kulturhistorische Ausstellungen mit zeitgenössischem Bezug,
  • Neue Medien,
  • verwandte Formen,
  • spartenübergreifende Vorhaben.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von mindestens 50.000 EUR.

Sie stellen Ihren Antrag jederzeit unter Verwendung des elektronischen Antragsformulars an die Kulturstiftung des Bundes. Über die eingehenden Anträge entscheidet zweimal jährlich eine unabhängige Fachjury.

Details zum Programm

Förderrichtlinien der Kulturstiftung des Bundes
gültig ab: 12.07.2024

Weblink zu den Förderrichtlinien

Fördergrundsätze der Kulturstiftung des Bundes für die Allgemeine Projektföderung
gültig ab: 01.01.2017

Förderanträge für die Allgemeine Projektförderung können jederzeit eingereicht werden. Die Stiftung trifft hier ihre Förderentscheidungen aufgrund der Empfehlungen der Jury, die regelmäßig zweimal im Jahr zusammentritt. Förderanträge, die später als zum 31. Januar oder 31. Juli eingehen (Datum Eingang des Online-Formulars), können in der nächstfolgenden Sitzung der Jury nicht mehr berücksichtigt werden. Sie können jedoch erneut zum nächsten Antragsschluss eingereicht werden.

  • Antragsschlüsse: 31.07.2026 und 31.01.2027

Weblink zu den Fördergrundsätzen „Allgemeine Projektförderung“

Antragsverfahren

Fördergrundsätze für die Allgemeine Projektförderung und Allgemeine Förderrichtlinien der Kulturstiftung des Bundes, Stand 1.1.2017

Rechtliche Voraussetzungen

Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Antragsberechtigt sind deutsche und ausländische Institutionen unabhängig von ihrer Rechtsform.
  • Das Projekt ist in Deutschland sichtbar.
  • Erstellte Medien sind auch in deutscher Sprache verfasst.
  • Ihr Projekt ist eine Produktion, Planung oder Durchführung einer einzelnen Veranstaltung oder eines Veranstaltungskomplexes (etwa eine Ausstellung, eine Aufführung oder ein Symposium).
  • Sie müssen einen Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20 % der Gesamtkosten des Projekts zusichern.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

Aktive Alternativen

Alle Programme
AktivBund · BKM

Förderung für schriftliches Kulturgut

Möchten Sie wertvolle Dokumente, Akten oder Bücher für die Zukunft sichern? Das Bundesprogramm unterstützt Sie bei der Restaurierung, Reinigung und Notfallvorsorge für Ihr schriftliches Kulturgut. Erhalten Sie finanzielle Hilfe für den Originalerhalt Ihrer Bestände.

ZuschussBundesweit
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AktivLand · Ministerium Kultur Wissenschaft Nordrhein-Westfalen

Förderung für Projekte der kulturellen Zusammenarbeit beim Kultursekretariat NRW Gütersloh

Kulturakteure in den Mitgliedsstädten des Kultursekretariats NRW Gütersloh können finanzielle Unterstützung des Landes NRW für ihre Kunst- und Kulturprojekte beantragen. Die Förderung zielt darauf ab, ambitionierte und innovative Vorhaben in allen Sparten zu ermöglichen, die kulturelle Zusammenarbeit zu stärken und das Kulturangebot vor Ort zu bereichern.

ZuschussNordrhein-Westfalen
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