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Die Kulturstiftung des Bundes unterstützt künstlerische Produktionen mit dem Schwerpunkt auf innovativen Programmen und internationalen Projekten.
Gefördert werden künstlerische Produktionen für alle nicht kommerziellen Bereiche des Kulturschaffens:
- bildende Kunst,
- darstellende Kunst,
- Literatur,
- Musik,
- Film,
- Fotografie,
- Architektur,
- kunst- und kulturhistorische Ausstellungen mit zeitgenössischem Bezug,
- Neue Medien,
- verwandte Formen,
- spartenübergreifende Vorhaben.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von mindestens 50.000 EUR.
Sie stellen Ihren Antrag jederzeit unter Verwendung des elektronischen Antragsformulars an die Kulturstiftung des Bundes. Über die eingehenden Anträge entscheidet zweimal jährlich eine unabhängige Fachjury.
Details zum Programm
Förderrichtlinien der Kulturstiftung des Bundes
gültig ab: 12.07.2024
Weblink zu den Förderrichtlinien
Fördergrundsätze der Kulturstiftung des Bundes für die Allgemeine Projektföderung
gültig ab: 01.01.2017
Förderanträge für die Allgemeine Projektförderung können jederzeit eingereicht werden. Die Stiftung trifft hier ihre Förderentscheidungen aufgrund der Empfehlungen der Jury, die regelmäßig zweimal im Jahr zusammentritt. Förderanträge, die später als zum 31. Januar oder 31. Juli eingehen (Datum Eingang des Online-Formulars), können in der nächstfolgenden Sitzung der Jury nicht mehr berücksichtigt werden. Sie können jedoch erneut zum nächsten Antragsschluss eingereicht werden.
- Antragsschlüsse: 31.07.2026 und 31.01.2027
Weblink zu den Fördergrundsätzen „Allgemeine Projektförderung“
Antragsverfahren
Fördergrundsätze für die Allgemeine Projektförderung und Allgemeine Förderrichtlinien der Kulturstiftung des Bundes, Stand 1.1.2017
Rechtliche Voraussetzungen
Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Antragsberechtigt sind deutsche und ausländische Institutionen unabhängig von ihrer Rechtsform.
- Das Projekt ist in Deutschland sichtbar.
- Erstellte Medien sind auch in deutscher Sprache verfasst.
- Ihr Projekt ist eine Produktion, Planung oder Durchführung einer einzelnen Veranstaltung oder eines Veranstaltungskomplexes (etwa eine Ausstellung, eine Aufführung oder ein Symposium).
- Sie müssen einen Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20 % der Gesamtkosten des Projekts zusichern.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
