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AktivLand · Ministerium Kultur Wissenschaft Nordrhein-WestfalenRichtlinie: Stand 15. Februar 2026

Förderung für Projekte der kulturellen Zusammenarbeit beim Kultursekretariat NRW Gütersloh

Kulturakteure in den Mitgliedsstädten des Kultursekretariats NRW Gütersloh können finanzielle Unterstützung des Landes NRW für ihre Kunst- und Kulturprojekte beantragen. Die Förderung zielt darauf ab, ambitionierte und innovative Vorhaben in allen Sparten zu ermöglichen, die kulturelle Zusammenarbeit zu stärken und das Kulturangebot vor Ort zu bereichern.

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Das Kultursekretariat NRW Gütersloh unterstützt im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen ambitionierte Kunst- und Kulturprojekte in seinen Mitgliedsstädten. Ziel ist es, die kommunale Kulturarbeit zu stärken und innovative Formate zu ermöglichen. Die Förderung erfolgt ausschließlich im Rahmen spezifischer Förderprogramme.

Gefördert wird ein breites Spektrum an kulturellen Vorhaben aus allen Sparten. Beispiele für geförderte Projektarten sind:

  • Kulturpädagogische Projekte,
  • Kunst im öffentlichen Raum,
  • Experimentelle Projekte, die die Grenzen zwischen Theater, Musik, Tanz, Bildender Kunst und digitalen Medien ausloten,
  • Unterstützung für die Durchführung von Konzerten, Lesungen, Theateraufführungen und anderen kulturellen Veranstaltungen.

Sie erhalten in der Regel einen Zuschuss. Andere in der öffentlichen Kulturförderung übliche Finanzierungsformen (beispielsweise Anteils- oder Vollfinanzierung) können je nach Programm ebenfalls zur Anwendung kommen. Dies muss den jeweiligen Programmausschreibungen entnommen werden.

Details zum Programm

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Errichtung des Kultursekretariats Gütersloh
vom: 09.04.1981

Weblink zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (PDF, nicht barrierefrei)

Rechtliche Voraussetzungen

Für eine Förderung müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

Für Antragsteller:

  • Der Antragsteller muss seinen Sitz in einer Mitgliedsstadt des Kultursekretariats NRW Gütersloh haben.
  • Antragsberechtigt sind sowohl öffentliche als auch private Träger (beispielsweise Kommunen, eingetragene Vereine, Jugendzentren).

Für das Projekt:

  • Das Projekt muss in einer Mitgliedsstadt durchgeführt werden.
  • Ein Eigenanteil an den Gesamtkosten muss erbracht werden.
  • Das Projekt darf bei Antragstellung noch nicht begonnen haben. Ein Projektstart ist erst nach Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns (VZM) möglich.

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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