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AktivLand · BKMRichtlinie: Stand 31. März 2025

Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms

Details zum Programm

Rechtsgrundlage

Fördergrundsätze Denkmalschutz-Sonderprogramm
Stand: 01.07.2022
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Anträge können zu den jeweils genannten Fristen eingereicht werden.

Weblink zu den Fördergrundsätzen

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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