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Der Freistaat Bayern gewährt eine Kofinanzierung zum Bundesprogramm zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-RL 2.0).
Sie bekommen die Förderung
- zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen im Rahmen von Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 und
- zur Realisierung eines Betreibermodells im Rahmen von Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses entspricht der Differenz zwischen dem Zielfördersatz in Höhe von
- 80 % für Gemeinden im Verdichtungsraum außerhalb des Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH),
- 90 % für Gemeinden im ländlichen Raum und im Raum mit besonderem Handlungsbedarf
und dem Fördersatz im Rahmen der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (mindestens 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben).
Details zum Programm
Richtlinie über die Kofinanzierung der Förderung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern 2.0 (Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 – KofGibitR 2.0)
vom: 20.07.2023
zuletzt geändert am: 27.05.2026
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Gebietskörperschaften, insbesondere Kommunen, Landkreise, kommunale Zweckverbände oder andere kommunale Gebietskörperschaften beziehungsweise Zusammenschlüsse sowie
- Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft
in Bayern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 gefördert werden.
- Es muss ein entsprechender Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung beziehungsweise des von ihm beauftragten Projektträgers in endgültiger Höhe (nach Durchführung des Auswahlverfahrens) vorliegen.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
