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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert auf der Grundlage seines 8. Forschungsprogramms für die angewandte Energieforschung projektbezogene Aktivitäten zu Forschung, Entwicklung und Innovation von Energietechnologien im nichtnuklearen Bereich. Die Förderziele des Energieforschungsprogramms sind in fünf Missionen gegliedert: Mission Energiesystem, Mission Wärmewende, Mission Stromwende, Mission Wasserstoff und Mission Transfer. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BMWE zu Forschungsmissionen für die Energiewende (weiterführende Links).
Gefördert werden Projekte zu folgenden Förderschwerpunkten:
- Wind
- Photovoltaik
- Geothermie
- Wärme- und Kältepumpen
- Produktion von Wasserstoff und Derivaten; Brennstoffzellen; Wiederverstromung
- Solarthermie
- Energetische Nutzung biogener Rest- und Abfallstoffe
- Stromnetze und Stromspeicher
- Wärme- und Kältenetze, Wärme- und Kältespeicher
- Wasserstoffspeicherung und -transport
- Gebäude
- Quartiere
- Industrie und Gewerbe
- Ressourceneffizienz und zirkuläre Wirtschaft
- Energiesystemanalyse, sektorübergreifende Systemmodellierung und -planung
- Systemintegration und digitale Lösungen
- Energiewende und Gesellschaft
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Für eine Erstberatung sowie für Tipps und Hinweise zu weiteren Förderangeboten für Forschungs- und Innovationsvorhaben wenden sich Interessierte bitte an die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes.
Telefon: +49 800 26 23-008
E-Mail: beratung@foerderinfo.bund.de
Details zum Programm
Förderbekanntmachung zur angewandten Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms
vom: 25.04.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 31.05.2024 B1
Im Rahmen der Förderbekanntmachung gesondert veröffentlichte Initiativen enthalten gegebenenfalls spezifische Fristen. Außerhalb dieser sogenannten Calls besteht keine Befristung.
Rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland,
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland sowie
- Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung.
Unter diesen Voraussetzungen werden die Vorhaben gefördert:
- Sie müssen einen Beitrag zu den förderpolitischen Zielen des 8. Energieforschungsprogramms zur angewandten Energieforschung des BMWE leisten.
- Sie stärken die Kompetenz zur Lösung definierter Probleme.
- Der Stand der Technik wird fortentwickelt.
- Das Vorhaben wird in Deutschland durchgeführt und verwertet.
- Als Antragstellerin oder Antragsteller müssen Sie über die notwendige fachliche Qualifikation verfügen.
- Als Antragstellerin oder Antragsteller sollten Sie prüfen, ob eine ausschließliche oder ergänzende Förderung aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm möglich ist.
Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen finden Sie hier in der Förderbekanntmachung zum 8. Energieforschungsprogramm (weiterführende Links).
Weiterführende Links
- Informationsseite zum  Energieforschungsprogramm
- Aktuelle Förderangebote im 8. Energieforschungsprogramm inklusive Antragsfristen
- Weitere Informationen zur Projektförderung und Antragstellung
- Forschungsmissionen für die Energiewende
- Weitere Informationen zum 8. Energieforschungsprogramm/Angewandte Energieforschung
- easy-Online: Elektronisches Formularsystem
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
