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AktivLand · Wirtschaft Arbeit Energie Klimaschutz SachsenRichtlinie: Stand 14. Dezember 2023

Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima – Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung

Wenn Sie in den Bereichen Energie, Klima und Kreislaufwirtschaft forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Auf dieser Seite (2 Abschnitte)

Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Ihre anwendungsorientierten und anwendungsnahen vorwettbewerblichen Forschungsprojekte. Gefördert werden Ihre Forschungsvorhaben in den Bereichen Energie, Klima und Kreislaufwirtschaft und zwar vor allem mit folgenden thematischen Schwerpunkten:

  • Energieeffizienztechnologien,
  • erneuerbare Energietechnologien,
  • Sektorenkopplung,
  • Speichertechnologien,
  • wasserstoffbasierte Wirtschaft,
  • Digitalisierung der Energiewirtschaft und intelligente Vernetzung von Energiesystemen,
  • nachhaltige Kreislaufwirtschaft sowie
  • Öko-Innovationen in den Bereichen Energie, Klima und Kreislaufwirtschaft.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens 1.000.000 EUR.

Ihre förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 10.000 EUR betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) (siehe weiterführende Links).

Details zum Programm

Förderrichtlinie Energie und Klima – FRL EuK/2023
vom: 04.07.2023 (SächsABl. S. 999)
zuletzt geändert am: 02.12.2024 (SächsABl. S. 1478)
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Weblink zur Förderrichtlinie

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre, nicht gewinnorientierte Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen sowie die Berufsakademie Sachsen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Projekt muss über den Stand der Technik oder den Stand der Wissenschaft hinausgehen und Potenziale für einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der energie- und klimapolitischen Zielstellungen des Freistaates Sachsen aufweisen.
  • Ihr Projekt muss auf einer konzeptionellen Grundlage (Vorhabensbeschreibung) beruhen.
  • Ihr Projekt muss hinsichtlich des technologischen Reifegrads vorrangig an einer Demonstration unter relevanten Einsatzbedingungen oder höherem technologischen Reifegrad ausgerichtet sein, mindestens muss jedoch eine Validierung der Technologie im Labormaßstab erfolgen.
  • Sie müssen sich bereiterklären, dass das Projekt von der Kompetenzstelle Energieforschung der Sächsischen Energieagentur GmbH (SAENA) kostenfrei begleitet wird, um die Wahrscheinlichkeit der erfolgreichen Verwertung der Forschungsergebnisse zu erhöhen.
  • Sie müssen eine angemessene Nutzungsmöglichkeit der Forschungsergebnisse für Dritte innerhalb der Europäischen Union unter nicht diskriminierenden Bedingungen gewährleisten.
  • Die Projektlaufzeit darf 48 Monate nicht überschreiten.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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