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Thüringen beteiligt sich seit Jahren erfolgreich an der Umsetzung von europäischen Förderprogrammen in der Fischerei. Durch die Förderung soll der Fischereisektor in Thüringen in den Bereichen Aquakultur und Fischwirtschaft gestärkt werden. Wenn Sie Maßnahmen zum Wohle des Fischereiwesens in Thüringen beabsichtigen, können Sie im Vorfeld eine finanzielle Förderung beantragen. Gefördert werden in erster Linie bestehende Fischerei und Fischzuchtbetriebe, um die regionale Wertschöpfungskette sowie den ländlichen Raum zu stärken.
Details zum Programm
Verordnung (EU) 2021/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 über den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1004
vom: 07.07.2021
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Aquakultur und Fischwirtschaft in Thüringen
vom: 11.09.2024
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
ThürStAnz 2024, S. 1499
Sie können Ihren Antrag grundsätzlich bis zum 31. März des Jahres stellen.
Rechtliche Voraussetzungen
Wer wird gefördert?
- Aquakulturunternehmen mit Sitz oder mit einer Betriebsstätte in Thüringen
- Unternehmen der Fischwirtschaft (Verarbeitung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur) und Aquakulturunternehmen mit Sitz oder mit einer Betriebsstätte in Thüringen
- Einrichtungen, die Fischereiforschung betreiben. Die Ergebnisse müssen den Zielen dieser Richtlinie in Thüringen dienen und der Thüringer Fischereiwirtschaft nutzbar gemacht werden.
Was kann gefördert werden?
- Produktive Investitionen in der Aquakultur
- Teichwirtschaft und Umweltleistungen
- Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
