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Das „Handlungskonzept STEP“ (Selbsteinschätzung, Training, Entwicklung, Perspektive) ist ein integraler Bestandteil des Arbeitsmarktprogramms Schleswig-Holsteins (2021 – 2027). Es fördert Bildungseinrichtungen, die Schülerinnen und Schüler durch ein gezieltes Coaching beim Ersten allgemeinbildenden und Mittleren Schulabschluss und beim Berufseinstieg unterstützen.
Sie können als Bildungseinrichtung die Förderung in Anspruch nehmen, wenn Sie Schülerinnen und Schüler in flexiblen Übergangsphasen gemäß schleswig-holsteinischem Schulgesetz (Prüfung zum Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) nach 3 Jahren) oder mit sonderpädagogischem Förderbedarf coachen.
Ihre Coaches übernehmen die folgenden Aufgaben:
- Individuelle Begleitung und Beratung der Teilnehmenden
- Unterstützung bei der beruflichen Orientierung und Vorbereitung
- Förderung von Kompetenzen zur Erleichterung des Einstiegs in den Arbeitsmarkt
- Hilfe bei der Überwindung von Barrieren, die der Integration in den ersten Arbeitsmarkt im Wege stehen
Durch die Integration dieser Zielgruppen in den ersten Arbeitsmarkt wirken Sie dem Fachkräftemangel entgegen. Sie fördern auch die selbstbestimmte gesellschaftliche Teilhabe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.
Sie können eine Förderung für die direkten Personalkosten für Projektkoordination, Coaching-Fachkräfte oder Projektsachbearbeitung erhalten.
Details zum Programm
Rahmenrichtlinie des Arbeitsmarktprogramms des Landes Schleswig-Holstein
Förderperiode 2021 – 2027 des ESF Plus
vom: 16.04.2021
geändert am: 29.03.2023
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Weblink zur Richtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Arbeitsmarktprogramm des Landes Schleswig-Holstein
Förderperiode 2021 – 2027 des ESF Plus
Handlungskonzept STEP
(Selbsteinschätzung, Training, Entwicklung, Perspektive)
Ergänzende Förderkriterien
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Weblink zu den ergänzenden Förderkriterien (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Rechtliche Voraussetzungen
- Sie müssen eine Bildungseinrichtung außerhalb der Landesverwaltung mit Sitz in Schleswig-Holstein sein.
- Sie müssen als Bildungseinrichtung eine AZAV-Zertifizierung (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) haben.
- Sie dürfen nicht bereits eine Förderung für den Übergang von Schule zum Beruf erhalten.
- Für die regionale Planung und Umsetzung der Projekte benötigen Sie ein gutes Netzwerk in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten.
- Sie müssen sich als Bildungseinrichtung an der Finanzierung mit mindestens 2 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
