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AktivLand · Ministerium für Wirtschaft Verkehr Arbeit Technologie und Tourismus Schleswig-HolsteinRichtlinie: Stand 15. Februar 2023

Förderung von Coachings an berufsbildenden Schulen und regionalen Berufsbildungszentren (RBZ)  

Wenn Sie als Bildungseinrichtung Coachings für den Übergang von der Schule in den Beruf und zur Stärkung der persönlichen und sozialen Kompetenzen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel beantragen.

Auf dieser Seite (2 Abschnitte)

Die Förderung „Coaching an berufsbildenden Schulen und Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ)“ ist ein integraler Bestandteil des Arbeitsmarktprogramms Schleswig-Holsteins (2021 – 2027), das darauf abzielt, Schülerinnen und Schüler verschiedener Bildungsgänge an beruflichen Schulen durch gezieltes Coaching beim Übergang von der Schule in den Beruf zu unterstützen.

Sie können die Förderung in Anspruch nehmen, wenn Sie als Bildungseinrichtung Personen in den schulischen Bildungsgängen des Übergangsbereichs durch Einzel- und Gruppenmaßnahmen (sozialpädagogisch) begleiten.

Die Aufgaben Ihrer Coaches sind:

  • Angebot von Maßnahmen zur Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung von Praktika
  • Inhalte der Berufsorientierung
  • Unterstützung bei der Ausbildungsplatzsuche
  • Bewerbungstraining
  • Sozialpädagogische Begleitung

Sie können eine Förderung für die direkten Personalkosten für Projektkoordination, Coaching-Fachkräfte oder Projektsachbearbeitung erhalten.

Details zum Programm

Rahmenrichtlinie des Arbeitsmarktprogramms des Landes Schleswig-Holstein
Förderperiode 2021 – 2027 des ESF Plus
vom: 16.04.2021
geändert am: 29.03.2023
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Weblink zur Richtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Arbeitsmarktprogramm des Landes Schleswig-Holstein
Förderperiode 2021 – 2027 des ESF Plus
Berufsvorbereitung und Ausbildungsbetreuung
Ergänzende Förderkriterien für die Maßnahme „Coaching an berufsbildenden Schulen und Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ)“
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Weblink zu den ergänzenden Förderkriterien (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Rechtliche Voraussetzungen

  • Sie müssen eine Bildungseinrichtung außerhalb der Landesverwaltung mit Sitz in Schleswig-Holstein sein.
  • Sie müssen als Bildungseinrichtung eine AZAV-Zertifizierung (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) haben.
  • Um den Prozess des Übergangs der (Berufs-)Schule in den Beruf ganzheitlich abbilden zu können, benötigen Sie ein gutes Netzwerk in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten.
  • Sie müssen sich als Bildungseinrichtung an der Finanzierung mit mindestens 2 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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