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Mit der „Regionalen Ausbildungsbetreuung“ werden eine Abbruchpräventionsberatung und ein Konfliktmanagement durch Unterstützung von Auszubildenden ermöglicht, deren Ausbildung zu scheitern droht, mit dem Ziel, die begonnene Ausbildung zu stabilisieren.
Hierzu werden auch die Unternehmen eingebunden. Angeboten wird eine professionelle Beratung mit innovativen Methoden (wie beispielsweise Selbstwirksamkeit, systemischer Ansatz der Beratung, Züricher-Ressourcen-Modell), eine Betreuung bei Wechsel in eine andere Betriebsstätte/Schule/Ausbildung/Maßnahme inklusive Bewerbungsberatung und Hilfe zur Qualifizierung.
Ferner erfolgt eine Unterstützung der Jugendlichen durch individuelle Angebote zur Ausbildungsplatzwahl, die ihren Hemmnissen beziehungsweise Bedarfen gerecht werden (zum Beispiel Teilzeitausbildung, untypische Ausbildungen oder ähnlich). Dabei ist die Ausbildungsbetreuung mit Betrieben, Kammern, Schulen, der Agentur für Arbeit, den Jobcentern, Beratungsstellen, Trägern und Trägerinnen der beruflichen Bildung eng vernetzt und bindet Fachdienste (Drogen-, Suchtberatung, Gesundheitsamt, Schuldnerberatung, psychologische Beratung unter anderem) in den eigenen Betreuungsprozess mit ein.
Vermittlungen erfolgen auch in Kooperation mit der Agentur für Arbeit. Ebenfalls begleitet werden Jugendliche in Einstiegsqualifizierungsmaßnahmen (EQ) sowie Nachbetreuung aus Maßnahmen des dritten Sozialgesetzbuches, sofern keine alternativen Angebote der Agenturen für Arbeit beziehungsweise Jobcenter bestehen.
Es findet eine kultursensible Betreuung von Auszubildenden ausländischer Herkunft statt. Dies gilt auch für junge Geflüchtete und Asylsuchende unter Berücksichtigung ihres erhöhten Unterstützungs- und Betreuungsbedarfs und des gesteigerten organisatorischen Aufwands. Ebenfalls gewährleistet wird eine gendersensible Beratung; das heißt unterschiedliche Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern werden von vornherein und regelmäßig berücksichtigt, wobei eine stereotypische Rollenzuweisung bei der Ausbildungsplatzsuche vermieden wird. Die Verhinderung endgültiger Ausbildungsabbrüche durch Reintegration in alternative berufliche Bildungsmöglichkeiten für einen Verbleib im dualen Ausbildungssystem wird angestrebt. Ferner werden Unternehmen bei der Wiederbesetzung von durch vorzeitige Vertragslösungen frei gewordenen Stellen unterstützt.
Details zum Programm
Rahmenrichtlinie des Arbeitsmarktprogramms des Landes Schleswig-Holstein
Förderperiode 2021 – 2027 des ESF Plus
vom: 16.04.2021
geändert am: 29.03.2023
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Weblink zur Richtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Arbeitsmarktprogramm des Landes Schleswig-Holstein
Förderperiode 2021 – 2027 des ESF Plus
Berufsvorbereitung und Ausbildungsbetreuung
Ergänzende Förderkriterien für die Maßnahme „Regionale Ausbildungsbetreuung“
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Weblink zu den ergänzenden Förderkriterien (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Rechtliche Voraussetzungen
- Projektträger, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben und über langjährige spezifische Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Förderung und Betreuung junger Menschen während der Erstausbildung verfügen und auf eine neutrale und fachkundige Beratungsarbeit verweisen können.
- Sie stellen in der Projektkonzeption dar, wie die Umsetzung der beschriebenen Aufgaben und eine flächendeckende Beratung innerhalb der Region sichergestellt werden können.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
