Details zum Programm
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung der Ausgaben zur Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau
vom: 14.01.2025
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
BAnz AT 03.02.2025 B3
Vollständige Anträge sind bei der Bewilligungsbehörde bis spätestens zwei Monate vor Abschluss des Vertrags mit der Kontrollstelle einzureichen. Der letzte Antrag muss am 01.12.2030 bei der zuständigen Bewilligungsbehörde eingegangen sein.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
