Rechtsgrundlage
Bekanntmachung der Förderrichtlinie für Maßnahmen der Forschung, Entwicklung und Innovation im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität) als Teil des Regierungsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie 2016 bis 2026 – von der Marktvorbereitung zu wettbewerbsfähigen Produkten
vom: 13.11.2025
Bundesministerium für Verkehr
BAnz AT 05.12.2025 B6
Das Antragsverfahren in dieser Förderrichtlinie ist zweistufig angelegt.
Die Antragsteller werden grundsätzlich im Rahmen von separaten Aufrufen zur Einreichung von Skizzen zum jeweiligen Stichtag aufgefordert.
Ausnahmen hiervon sind Anträge für Projekte im Zuge des Investitionsgesetzes Kohleregionen, die auf Seiten des jeweiligen Bundeslandes einen Auswahlprozess absolviert haben und infolge dieses Prozesses bereits priorisiert worden sind. Soweit dies den beihilferechtlichen Regeln der AGVO nicht widerspricht, kann für diese Projekte ohne einen Aufruf über diese Richtlinie ein Antrag gestellt werden; ein erneuter Auswahlprozess findet dann nicht statt.
In der 1. Verfahrensstufe können Projektskizzen in elektronischer Form über das Antragsportal „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) bis zu einem im Aufruf festgelegtem Datum eingereicht werden.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
