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AktivLand · Bayerisches Staatsministerium für Familie Arbeit SozialesRichtlinie: Stand 24. Februar 2026

Investitionsförderung zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Bayern)

Der Freistaat Bayern fördert Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter. Kommunen und gemeinnützige Träger können hierfür Zuschüsse erhalten. Informieren Sie sich hier über das Sonderprogramm.

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Der Freistaat Bayern unterstützt Sie finanziell bei der Erweiterung des Betreuungsangebots für Kinder im Grundschulalter. Über ein Sonderprogramm erhalten Sie Zuschüsse für Ihre Investitionen.

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) stellt hierfür Mittel bereit. Auch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) beteiligt sich an der Förderung. Sie können die Mittel für Baumaßnahmen nutzen. Auch die notwendige Ausstattung der neuen Plätze ist förderfähig.

Ihr Vorhaben muss zusätzliche ganztägige Bildungs- und Betreuungsplätze schaffen. Eine bloße Sanierung ohne Kapazitätserweiterung reicht für eine Förderung nicht aus. Rein erhaltende Maßnahmen sind von der Unterstützung ausgeschlossen. Nutzen Sie diese Förderung, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den geltenden Richtlinien für kommunale oder außerschulische Maßnahmen.

Details zum Programm

Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter
vom: 23.08.2023
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales und für Unterricht und Kultus
Az. V1/6512-1/510

Weblink zur Förderrichtlinie

Rechtliche Voraussetzungen

  • Maßnahmen müssen nach Art. 10 BayFAG--Bayerisches Finanzausgleichsgesetz, BaySchFG--Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz oder den Richtlinien zur Investitionsförderung von Einrichtungen der Jugendhilfe bzw. Heilpädagogischen Tagesstätten grundsätzlich förderfähig sein.
  • Maßnahmen dürfen ab dem 12.10.2021 begonnen werden und müssen spätestens bis zum 31.12.2027 abgeschlossen sein.
  • Es besteht ein Abstimmungserfordernis und bedeutet konkret, dass Schulentwicklungs-, Jugendhilfe- und Eingliederungshilfeplanung sich über ihre Planungen abstimmen müssen.
  • Bedarfsnotwendigkeit der Maßnahme muss gemäß dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz festgestellt werden.
  • Es entstehen zusätzliche Plätze oder es werden Plätze erhalten, die sonst wegfallen würden.
  • Eine Mehrfachförderung durch andere Bundesprogramme ist ausgeschlossen. Die Förderung erfolgt nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Ausgeschlossen sind Maßnahmen, die ausschließlich dem Erhalt bestehender Betreuungsplätze dienen, Projekte ohne tatsächliche Kapazitätserweiterung und reiner Erhaltungs- oder Sanierungsaufwand ohne zusätzliche Plätze.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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