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AktivLand · Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft Arbeit und VerkehrRichtlinie: Stand 26. April 2022

Förderung der Beruflichen Bildung

Wenn Sie Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Auf dieser Seite (3 Abschnitte)

Der Freistaat Sachsen fördert Ihre berufsbildenden Maßnahmen.

Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:

  • Verbundausbildung,
  • überbetriebliche Lehrunterweisung im Handwerk,
  • überbetriebliche Ausbildung in der Land-, Forst- und Hauswirtschaft,
  • Meisterbonus,
  • überbetriebliche Berufsbildungsstätten,
  • berufliche Weiterbildung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrem Vorhaben ab.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Details zum Programm

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, des Sächsischen Staatsministerium des Innern zur Förderung der Beruflichen Bildung: erfolgreich und zukunftssicher (Richtlinie Berufliche Bildung)
vom: 28.02.2022
SächsABl. S. 433, die zuletzt durch die Richtlinie vom 29.07.2025 (SächsABl. S. 809) geändert worden ist, enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 21.11.2023 (SächsABl. SDr. S. S 300)

Weblink zur Förderrichtlinie

Antragsverfahren

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, des Sächsischen Staatsministerium des Innern vom 28. Februar 2022, Sächsisches Amtsblatt Nr. 14 vom 7. April 2022, S. 433; zuletzt geändert durch Richtlinie vom 19. Oktober 2023, Sächsisches Amtsblatt Nr. 45 vom 9. November 2023, S. 1436.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben

  • natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen, die den Ausbildungsvertrag mit den Auszubildenden geschlossen haben,
  • Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern,
  • Absolventinnen und Absolventen im land-, forst- und hauswirtschaftlichen sowie im gewerblich-verwaltungstechnischen Bereich,
  • Träger der überbetrieblicher Berufsausbildungsstätten (ÜBS) und Fachverbände.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen je nach Maßnahme bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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