Auf dieser Seite (2 Abschnitte)
Das Land Hessen unterstützt Sie auf Grundlage der Förderrichtlinie Berufliche Bildung mit einer Aufstiegsprämie bei erfolgreich abgelegter Fortbildungsprüfung.
Sie erhalten eine Prämie für eine erfolgreich abgelegte öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) beziehungsweise der Handwerksordnung (HwO), die von der Bund-Länder-Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) dem DQR-Niveau 6 oder 7 zugeordnet ist.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss (Prämie).
Wenn Sie die Fortbildungsprüfung bis zum 31.05.2024 erfolgreich abgelegt haben, erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 1.000 EUR.
Wenn Sie die Fortbildungsprüfung ab dem 01.06.2024 erfolgreich abgelegt haben, erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 3.500 EUR.
Ihren Antrag richten Sie innerhalb einer Frist von 3 Monaten ab dem Datum des Prüfungszeugnisses (Feststellung des Prüfungsergebnisses) an die zuständige Kammer als Begleitstelle.
Informationen erhalten Sie auch beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum, Referat Berufliche Bildung.
Details zum Programm
Richtlinie?des?Landes?Hessen?zur?Förderung?beruflicher?Bildung (Förderrichtlinie?Berufliche?Bildung) (Teil I, Nr. 4)
vom: 28.02.2025
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Staatsanzeiger für das Land Hessen (StAnz. 12/2025 S. 346)
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Absolventinnen und Absolventen, die eine öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) beziehungsweise der Handwerksordnung (HwO) auf dem DQR--Der Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen-Niveau 6 oder 7 bestanden haben.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie haben Ihre Fortbildungsprüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle in Hessen abgelegt und ein entsprechend von dieser zuständigen Stelle ausgestelltes Prüfungszeugnis erhalten.
- Zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses liegt Ihr Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Hessen.
- Beachten Sie bitte außerdem die Allgemeinen Förderbestimmungen der Förderrichtlinie Berufliche Bildung.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Fortbildungsprüfungen des öffentlichen Dienstes.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
