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Das Land Hessen unterstützt Sie auf Grundlage der Förderrichtlinie Berufliche Bildung bei der Begründung von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen mit
- hessischen Auszubildenden bei einer auf Insolvenz, teilweisen Stilllegung, Schließung des Erstausbildungsunternehmens oder auf einem sonstigen Abbruch der Ausbildung beruhenden Unterbrechung der Ausbildung,
- hessischen Jugendlichen, die im Strafvollzug eine Ausbildung begonnen haben und im Anschluss an die Haftentlassung die begonnene Ausbildung in einem Ausbildungsbetrieb fortsetzen,
- hessischen Altbewerberinnen und -bewerbern, die höchstens über einen Hauptschulabschluss verfügen,
- hessischen Jugendlichen mit erhöhtem Sprachförderbedarf.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses entspricht der geleisteten tariflichen monatlichen Ausbildungsvergütung ab Beginn der Anschlussausbildung für höchstens 6 Monate. Bei nicht tariflichen Ausbildungsvergütungen gelten die orts- und landesüblichen Vergütungssätze.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Ausbildungsbeginn an das Regierungspräsidium Kassel. Mit der Ausbildung kann dann förderunschädlich begonnen werden.
Details zum Programm
Richtlinie?des?Landes?Hessen?zur?Förderung?beruflicher?Bildung (Förderrichtlinie?Berufliche?Bildung) (Teil I, Nr. 1)
vom: 28.02.2025
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Staatsanzeiger für das Land Hessen (StAnz. 12/2025 S. 346)
Antragsverfahren
Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 21. Mai 2023, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 24 vom 12. Juni 2023, S. 766; geändert durch Bekanntmachung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum vom 7. Februar 2024, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 9 vom 26. Februar 2024, S. 281.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts sowie Gebietskörperschaften (außer Dienststellen des Landes Hessen und des Bundes).
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Zielgruppe sind Personen, die zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns mit Hauptwohnsitz in Hessen gemeldet sind, das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und über keine abgeschlossene Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) beziehungsweise gleichgestellten Berufsausbildungen verfügen.
- Sie führen die Ausbildung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannten Beruf durch.
- Beachten Sie bitte außerdem die Allgemeinen Förderbestimmungen der Förderrichtlinie Berufliche Bildung.
In folgenden Fällen können Sie keine Förderung erhalten:
- Das Ausbildungsverhältnis besteht mit Ehegatten oder Verwandten ersten oder zweiten Grades.
- Es handelt sich um eine Unternehmensübernahme nach § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
- Sie oder andere Gesellschafter waren am vorherigen Ausbildungsbetrieb mit mindestens 25 % beteiligt.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
