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AktivLandRichtlinie: Stand 04. Februar 2020

Beteiligungen zur Unternehmensnachfolge

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Überblick

Beteiligungen zur Unternehmensnachfolge

Ziel und Gegenstand

Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH unterstützt Existenzgründende durch Mitfinanzierung des im Rahmen einer Betriebsübernahme/tätigen Beteiligung entstehenden Kapitalbedarfs (unter anderem Kaufpreis, Investitionen).

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Existenzgründende, die ein Unternehmen übernehmen beziehungsweise sich daran tätig beteiligen.

Voraussetzungen

Es muss ein Erfolg versprechendes Gründungs- beziehungsweise Übernahmekonzept vorliegen.

Der Kaufpreis für die Übernahme muss angemessen sein.

Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung.

Die Höhe der Beteiligung beträgt normalerweise bis maximal EUR 750.000 und orientiert sich unter anderem am Eigenkapital der Firma beziehungsweise den Eigenmitteln des Übernehmers.

Antragsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH zu stellen.

Quelle

Produktinformation der MBG Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH vom 27. März 2023.

Wichtige Hinweise

Eine Verbürgung der Komplementärfinanzierung durch die Bürgschaftsbank (Kombi-Programm Bürgschaft plus Beteiligung) ist möglich.

Mit Ausnahme einer persönlichen (Teil-)Garantie sind keine Sicherheiten zu stellen. Somit bleibt der erweiterte Sicherheitenspielraum für Kredite frei verfügbar.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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