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AktivLandRichtlinie: Stand 25. Mai 2020

Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Hessen

Auf dieser Seite (7 Abschnitte)

Überblick

Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Hessen

Ziel und Gegenstand

Die Bürgschaftsbank Hessen übernimmt Garantien für Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Hessen.

Es werden vornehmlich Garantien für die Mitfinanzierung von Kooperationen, Innovationsprojekten, die Markteinführung neuer Produkte, Umstellungen bei Strukturwandel, die Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben, Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen übernommen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen.

Voraussetzungen

Eine Beteiligung darf nicht der Sanierung der Finanzverhältnisse oder einer Umschuldung dienen.

Art und Höhe der Förderung

Die Beteiligung soll maximal EUR 1,5 Millionen betragen, wobei die Garantie 70 Prozent der Beteiligungssumme nicht übersteigen darf.

Antragsverfahren

Zunächst ist ein Antrag auf Übernahme einer Beteiligung an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH (MBG H) zu richten. Diese prüft den Antrag und leitet ihn weiter an die Bürgschaftsbank Hessen GmbH.

Nach positivem Bescheid wird ein Beteiligungsvertrag mit der MBG geschlossen.

Weitere Informationen können im Internet abgerufen werden.

Quelle

Informationen der Bürgschaftsbank Hessen GmbH, Stand Dezember 2023.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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