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AktivBund · BMELRichtlinie: Stand 16. Mai 2020

Förderung von Bio-Wertschöpfungsketten im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau

Details zum Programm

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von Bio-Wertschöpfungsketten im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau
vom: 06.12.2024
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
BAnz AT 17.12.2024 B2

Projektanträge können bis zum 01.12.2030 bei der zuständigen Bewilligungsbehörde eingereicht werden.

Weblink zur Förderrichtlinie

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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