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AktivBund · BMWiRichtlinie: Stand 15. Juli 2025

Förderung im Rahmen der „Transformationsstrategien für Regionen der Fahrzeug- und Zulieferindustrie“

Als öffentliche oder nicht gewinnorientierte arbeitende Einrichtung und regionaler Akteur der Automobil- und Zulieferindustrie können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Förderung regionaler Transformationsnetzwerke in Anspruch nehmen. Ziel der Förderung ist die Entwicklung von Strategien für die regionale Transformation der Automobil- und Zulieferwirtschaft und die Unterstützung deren Umsetzung.

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In fahrzeugindustriegeprägten Regionen sollen breit angelegte Transformationsnetzwerke neue Impulse setzen, die den regionalen Transformationsprozess unterstützen. Basierend auf einer zu entwickelnden Transformationsstrategie soll ein zukunftsorientiertes wirtschaftspolitisches Profil für die betreffende Region erarbeitet und umgesetzt werden, um deren Innovationsfähigkeit zu stärken und langfristige Perspektiven für Wertschöpfung und Beschäftigung zu schaffen. Dazu sind Unternehmen, insbesondere KMU und deren Beschäftigte, Beschäftigtenvertretungen, Gewerkschaften, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Wirtschaftsförderer und Kammern, öffentliche Verwaltungen, Verbände und Vereine sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere Kommunen, gestaltend in den regionalen Entwicklungsprozess einzubeziehen.

Details zum Programm

Rechtsgrundlage

Förderbekanntmachung „Transformationsstrategien für Regionen der Fahrzeug- und Zulieferindustrie“
vom: 02.07.2021
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
BAnz AT 09.07.2021 B1

Weblink zur Förderbekanntmachung (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Änderung der Förderbekanntmachung „Transformationsstrategien für Regionen der Fahrzeug- und Zulieferindustrie“
vom: 03.07.2025
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
BAnz AT 14.07.2025 B2

Bislang geförderte Transformations-Netzwerke können bis zum 31.12.2026 Anträge auf Verlängerung ihrer Förderung stellen.

Weblink zur Änderung der Förderbekanntmachung (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind ausschließlich öffentliche oder nicht gewinnorientiert arbeitende Einrichtungen wie Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Vereine und Verbände, Wirtschaftsförderer, Gewerkschaften, Kammern sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts und Gebietskörperschaften. Die Antragstellung ist zudem an Kompetenzen geknüpft.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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