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Wenn Sie für eine Stadt, eine Gemeinde oder einen Landkreis tätig sind, können Sie eine Förderung für den Prozess der Mobilitätsplanung erhalten. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt Sie dabei, Expertise aufzubauen und komplexe Planungsschritte zu bewältigen.
Sie können Zuschüsse für verschiedene begleitende Maßnahmen erhalten. Dazu gehören zum Beispiel:
- Analysen Ihrer aktuellen Verkehrssituation.
- Die Modellierung von Verkehrsströmen.
- Die Durchführung von Beteiligungsverfahren für Bürgerinnen, Bürger und die Wirtschaft.
- Die Finanzierung von Personalstellen zum Aufbau von Fachwissen in Ihrer Verwaltung.
- Die Beauftragung externer Planungsleistungen.
- Maßnahmen zur Evaluation Ihrer Ziele durch Mobilitätsindikatoren.
- Das Qualitätsmanagement Ihrer städtischen Mobilitätsdaten.
Damit Sie diese Förderung erhalten, muss Ihre Kommune bereits einen nachhaltigen urbanen Mobilitätsplan besitzen. Dieser wird oft als Sustainable Urban Mobility Plan (SUMPs--Sustainable Urban Mobility Plans, deutsch: nachhaltig urbane Mobilitätspläne) bezeichnet. Alternativ weisen Sie nach, dass Sie die Erstellung eines solchen Plans fest planen. Dies gelingt zum Beispiel durch einen Gremienbeschluss.
Das Programm unterstützt Sie dabei, die Anforderungen des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) zu erfüllen. Sie schaffen so eine strategische Grundlage für die Mobilität der Zukunft.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Sie erhalten dabei einen Zuschuss von grundsätzlich 75 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Wenn Sie eine finanzschwache Kommune vertreten, kann sich dieser Fördersatz auf bis zu 90 % erhöhen. Ihr Vorhaben muss dabei ein Mindestvolumen von 50.000 EUR umfassen. Sie müssen zudem einen Eigenanteil von mindestens 10 % der Gesamtausgaben erbringen. Wenn Sie einen Verbund mit anderen antragsberechtigten Partnern bilden, gilt diese finanzielle Mindestgrenze von 50.000 EUR für jeden einzelnen Förderantrag innerhalb des Verbundvorhabens.
Details zum Programm
Aufruf zur Skizzeneinreichung zur Förderung von nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen („Sustainable Urban Mobility Plans“)
vom: 13.04.2026
Bundesministerium für Verkehr
Weblink zum Förderaufruf (PDF, nicht barrierefrei)
Bekanntmachung der Förderrichtlinie „Nachhaltige urbane Mobilitätspläne (nachhaltig.mobil.planen.)“
vom: 18.02.2026
Bundesministerium für Verkehr
BAnz AT 03.03.2026 B5
Rechtliche Voraussetzungen
- Sie sind eine Stadt, eine Gemeinde, ein Landkreis oder ein Zusammenschluss von Gebietskörperschaften.
- Ihre Kommune verfügt bereits über einen nachhaltigen urbanen Mobilitätsplan oder hat dessen Erstellung verbindlich geplant.
- Sie können die geplante Maßnahme mindestens einer der 4 SUMPs--Sustainable Urban Mobility Plans, deutsch: nachhaltig urbane Mobilitätspläne-Phasen (Vorbereitung und Analyse, Strategieentwicklung, Maßnahmenplanung, Umsetzung und Monitoring) zuordnen.
- Die geplanten Gesamtausgaben für Ihr Projekt betragen mindestens 50.000 EUR.
- Sie erbringen einen Eigenanteil von mindestens 10 %.
- Bei Anträgen von Stadtbezirken: Sie weisen nach, dass eine Integration in das gesamtstädtische Mobilitätskonzept vorliegt und eine Bestätigung der Kommune existiert
Ausschlussgründe
- Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn vor Erhalt des Bewilligungsbescheids ist ausgeschlossen.
- Ausgaben, die Ihnen bereits vor oder allein durch die Antragstellung entstehen, sind nicht förderfähig.
- Sie dürfen verschiedene Maßnahmen nicht in einer einzigen Skizze bündeln (Ausnahme: Eine gemeinsame Skizze durch den Verbundkoordinator bei Verbundvorhaben)
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
