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Die Investitionsbank des Landes Brandenburg fördert Ihre Neubauprojekte für Mietwohnungen durch ein Darlehen mit Tilgungszuschuss.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen mit Tilgungszuschuss.
Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt 5,0 Prozent des Zusagebetrages nach Ablauf der Zinsbindung. Für die Errichtung eines Effizienzhaus-Standards 55 der KfW oder besser erhalten Sie einen Tilgungszuschuss von 7,5 Prozent.
Reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.
Überblick
Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau
Kurzinformation
Stand 02.2022
Der Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau fördert den Neubau von preiswertem Wohnraum, vor allem in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Er kann eigenständig oder in Ergänzung zu weiteren Förderungsmöglichkeiten beantragt werden.
Ziel des Programms
Der Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau ermöglicht die günstige Finanzierung des Neubaus von Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Er unterstützt die Brandenburgische Wohnungswirtschaft wirksam bei der Herstellung von preisgünstigen Mietwohnungen, vor allem in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt.
Wer wird gefördert?
– Kommunale Wohnungsgesellschaften
– Wohnungsgenossenschaften
– Private Investoren der Wohnungswirtschaft
Was wird gefördert?
Neubau von Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Wie wird gefördert?
Mit dem Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau erhalten Sie von der ILB einen Tilgungszuschuss von 5 Prozent des Zusagebetrages. Für die Errichtung eines Effizienzhaus-Standards 55 der KfW oder besser beträgt der Tilgungszuschuss sogar 7,50%. Anträge auf den erhöhten Zuschuss müssen bis zum 31.12.2022 bei der ILB gestellt werden.
Einen Tilgungszuschuss schreibt die ILB Ihnen nach Ablauf der gewählten Zinsbindungsfrist gut. Das reduziert die Restschuld mit einem Mal. Voraussetzung für die Gutschrift ist ein störungsfreier Darlehensverlauf.
Auszahlung: 100%
Kreditlaufzeit: Bis zu 25 Jahre
Zinsbindung: Bis zu 20 Jahre
Zinssatz: Kapitalmarktzins
Anf. Tilgung: Mindestens 3% p.a.; in Kombination mit Landesfördermitteln 2%
Zins- und Tilgungszahlung: Monatlich im Nachhinein
Bearbeitungsentgelt: Keine
Was ist noch zu beachten?
– Die Kombination mit anderen Förderungen und Brandenburg-Krediten ist zulässig.
– Die Bereitstellungszinsen betragen 0,25 Prozent pro Monat und beginnen mit dem 7. Monat nach der Darlehenszusage.
Wie ist das Antragsverfahren?
Das Antragsformular steht auf der ILB-Homepage zur Verfügung. Den unterschriebenen Antrag und die erforderlichen Anlagen reichen Sie bitte vor Beginn des Projekts bei der ILB ein.
Bitte beachten Sie, dass Anträge für den höheren Tilgungszuschuss von 7,50 Prozent bis zum 31.12.2022 gestellt werden müssen.
Wie erfolgt die Besicherung?
Die Besicherung erfolgt bankenüblich.
Wer erteilt Auskünfte?
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Infotelefon Wohnungsbau der ILB unter (03 31) 6 60-13 22.
Antragsverfahren
Kurzinformation der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Stand Februar 2022.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- kommunale Wohnungsunternehmen,
- Wohnungsgenossenschaften und
- private Investoren der Wohnungswirtschaft.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen das gewährte Darlehen bankenüblich besichern. Der Darlehensverlauf muss störungsfrei verlaufen.
- Sie können eine Förderung aus diesem Programm mit anderen Förderungen und Brandenburg-Krediten kombinieren.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
