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AktivLandRichtlinie: Stand 03. April 2020

Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren

Wenn Sie nachhaltige Bausanierungen an Mietwohnungen und Miethäusern in Brandenburg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen mit einem zusätzlichen Tilgungszuschuss erhalten.

Auf dieser Seite (11 Abschnitte)

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg fördert die langfristige Finanzierung von Baumaßnahmen, mit denen Mietwohnungen und Miethäuser in Brandenburg nachhaltig saniert werden.

Sie erhalten die Förderung in Form eines Darlehens mit Tilgungszuschuss. Dieser Zuschuss beträgt 5 Prozent des Zusagebetrages nach Ablauf der ersten Zinsbindung. Sie können diesen Kredit mit anderen Förderungen und Brandenburg-Krediten kombinieren.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des zu fördernden Vorhabens bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg ein.

Überblick

Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren

Kurzinformation
Stand 10.2016

Der Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren fördert die Modernisierung von Mietwohnraum. Er ermöglicht es, Wohnraum zukunftsorientiert herzurichten und anschließend preisgünstig am Markt anbieten zu können.

Ziel des Programms

Der Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren dient der günstigen Finanzierung einer nachhaltigen Sanierung von vermietetem Wohnraum.

Er unterstützt die Brandenburgische Wohnungswirtschaft wirksam bei der Modernisierung ihres Wohnungsbestandes. Ziel der Förderung ist es, Mietwohnraum zukunftsorientiert herzurichten und ihn anschließend preisgünstig am Markt anbieten zu können.

Wer wird gefördert?

– Kommunale Wohnungsgesellschaften

– Wohnungsgenossenschaften

– Private Investoren der Wohnungswirtschaft

Was wird gefördert?

– Maßnahmen der nachhaltigen Modernisierung von vermietetem Wohnraum im Land Brandenburg

Wie wird gefördert?

Mit dem Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren erhalten Sie von der ILB einen Tilgungszuschuss von 5 Prozent des Zusagebetrages. Diesen schreibt die ILB Ihnen nach Ablauf der gewählten Zinsbindungsfrist gut. Das reduziert die Restschuld mit einem Mal. Voraussetzung für die Gutschrift ist ein störungsfreier Darlehensverlauf.

Auszahlung: 100%

Kreditlaufzeit: Bis zu 25 Jahre

Zinsbindung: Bis zu 20 Jahre

Zinssatz: Kapitalmarktzins

Anf. Tilgung: Mindestens 3% p.a.

Zins- und Tilgungszahlung: Monatlich im Nachhinein

Bearbeitungsgebühr: Keine

Was ist noch zu beachten?

– Die Kombination mit anderen Förderungen und Brandenburg-Krediten ist zulässig.

– Die Bereitstellungsprovision beträgt 0,25 Prozent pro Monat und beginnt mit dem 7. Monat nach der Darlehenszusage.

Wie ist das Antragsverfahren?

Das Antragsformular steht auf der ILB-Homepage zur Verfügung. Den unterschriebenen Antrag und die erforderlichen Anlagen reichen Sie bitte vor Beginn des Projekts bei der ILB ein.

Wie erfolgt die Besicherung?

Die Besicherung erfolgt bankenüblich.

Wer erteilt Auskünfte?

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Infotelefon Wohnungsbau der ILB unter (03 31) 6 60-13 22.

 

Antragsverfahren

Kurzinformation der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Stand Oktober 2016.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • kommunale Wohnungsunternehmen,
  • Wohnungsgenossenschaften und
  • private Investorinnen und Investoren.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie führen eine Maßnahme zur Modernisierung im Wohnungsbestand durch.

Sie erhalten keine Förderung für

  • die Sanierung von Wohn-, Alten- und Pflegeheimen Ferien- und Wochenendhäusern sowie
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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