Ziel und Gegenstand
Das Ministerium unterstützt mit der „Exportinitiative Sicherheits- und Verteidigungsindustrie“ Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungswirtschaft bei der Erschließung von Auslandsmärkten. Das Programm ist Bestandteil des BMWE-Markterschließungsprogramms.
Die Exportinitiative SVI--Sicherheits- und Verteidigungsindustrie soll sich grundsätzlich auf alle relevanten Märkte beziehen. Die Identifizierung von Zielmärkten soll überwiegend „anlassbezogen“ erfolgen, das heißt es sollen Länder adressiert werden, in denen aus verschiedenen Gründen unter Beachtung der nachfolgenden Ziele bedeutende Beschaffungsvolumina in den kommenden Jahren zu erwarten sind.
Die Auswahl richtet sich dabei nicht allein nach wirtschaftlichen Aspekten, sondern soll auch sicherheitspolitischen und rüstungsindustriellen Erwägungen Rechnung tragen.
Ziele der Exportinitiative SVI--Sicherheits- und Verteidigungsindustrie
Zusammenfassend sollen vor allem folgende 2 Ziele erreicht werden:
- Übergreifend soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Branche mit Sitz und Geschäftsbetrieb vorrangig in Deutschland der Einstieg in den Zielmarkt erleichtert beziehungsweise eine Steigerung des Marktanteils ermöglicht werden. Operativ sollen Entscheidungsträger von Unternehmen der Branche mit Sitz in Deutschland über Geschäftsmöglichkeiten im Zielland informiert und im Rahmen der Delegationsreise ins Zielland mit potentiellen Geschäftspartnern in Kontakt kommen. Für Unternehmen der Verteidigungsbranche stellen dies vorrangig staatliche Stellen (primär das jeweilige Verteidigungsministerium) dar.
- Parallel sollen der Branchenstatus in Deutschland sowie interessante Lösungen in Form von Technologien, Dienstleistungen und spezifische Kernkompetenzen im Bereich Sicherheit und Verteidigung den Multiplikatoren und Akteuren aus Wirtschaft, Politik/Verwaltung und Forschung/Entwicklung im Zielland präsentiert werden.
Module und Maßnahmen
Die Exportinitiative bietet verschiedene Module und Maßnahmen an. Diese umfassen die Vorbereitung und Durchführung von:
- Informationsveranstaltungen in Deutschland zu den betreffenden Auslandsmärkten unter Einbeziehung deutscher und lokaler Experten,
- Markterkundungs- und Geschäftsanbahnungsreisen in interessante Zielmärkte zur gezielten Sondierung von Geschäftschancen und Kontakten sowie für individuelle Einzelgespräche mit potenziellen Kunden, Importeuren sowie Vertriebs- und Kooperationspartnern,
- Leistungsschauen im Ausland zur Vorstellung von Produkten, Dienstleistungen und möglichen Kooperationsfeldern vor ausländischem Fachpublikum sowie
- Informationsreisen ausländischer Multiplikatoren: Durchführung von fachbezogenen Geschäftsreisen von Entscheidungsträgern ausgewählter Zielländer nach Deutschland zur Teilnahme an Informations- und Präsentationsveranstaltungen sowie an ausgewählten Unternehmens- beziehungsweise Objektbesuchen mit dem Ziel der Vermittlung von relevanten Marktinformationen und der Werbung für deutsche Technologien, Produkte und Dienstleistungen.
Antragsberechtigte
Teilnehmen können insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups der Sicherheits- und Verteidigungswirtschaft mit Firmensitz in Deutschland. Auch Großunternehmen können sich für einzelne Projekte bewerben. KMU haben bei der Auswahl Vorrang; grundsätzlich müssen mindestens 50 % der teilnehmenden Unternehmen KMU sein.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung kommt den Unternehmen indirekt zugute und richtet sich nach der Art der jeweiligen Maßnahme. Sie erfolgt insbesondere durch:
- die Vermittlung von fach- und länderbezogenen Informationen und Spezialwissen,
- die Beratung der teilnehmenden Unternehmen auf der Grundlage erstellter Branchenprofile, spezifischer umfangreicher Länder-, Markt- und Brancheninformationen und -analysen,
- die Identifizierung und Kontaktanbahnung von und zu potenziellen Geschäftspartnern,
- die Vorbereitung und Durchführung von Geschäftstreffen in Deutschland oder im jeweiligen Zielland und
- die Nachbereitung für die Teilnehmenden.
Von den Teilnehmenden wird je nach Art der Maßnahme ein Eigenbeitrag erhoben. Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten (Nebenkosten) zu und zwischen den Gesprächsterminen beziehungsweise den Besuchen der Delegation im jeweiligen Zielland oder in Deutschland tragen die Teilnehmenden selbst.
Für alle Unternehmen werden die individuellen Leistungen in Anwendung der De-minimis-Verordnung der EU bescheinigt. Die Kosten für die förderungsrelevanten Beratungsleistungen werden nur dann vom Unternehmen selbst getragen, wenn die EU-Freigrenze für De-minimis (300.000 EUR in 3 aufeinanderfolgenden Steuerjahren) bereits ausgeschöpft wurde. Für die geförderte Teilnahme ist mit der Anmeldung eine De-minimis-Erklärung über die Nichtausschöpfung der Freigrenze von dem Unternehmen beim Durchführer abzugeben.
Details zum Programm
Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), der Geschäftsstelle Markterschließung für KMU bei Germany Trade & Invest und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Stand Juli 2026
Weiterführende Links
- Information zum Markterschließungsprogramm für KMU
- GTAI – Informationsseite zum Markterschließungsprogramm (MEP)
- GTAI – Aktuelle Veranstaltungen im GTAI -Exportguide-Kalender
- Information zur Exportinitiative Sicherheits- und Verteidigungsindustrie
- BAFA – Hinweise zu Außenwirtschaftsförderung und Exportkontrolle
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
