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AktivBund · BMASRichtlinie: Stand 26. Juni 2026

Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen zur Gestaltung einer mitarbeiterorientierten und zukunftsgerechten Personalpolitik und zur Förderung von Innovationsfähigkeit unter Einbeziehung der Beschäftigten ( INQA -Coaching)

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen vor aktuellen Herausforderungen wie fehlenden Fachkräften, veralteten Prozessen oder einer verzögerten Digitalisierung stehen, können Sie einen Zuschuss für ein begleitendes Coaching erhalten. Dieses Coaching unterstützt Ihr Unternehmen dabei, sich zukunftssicher aufzustellen.

Auf dieser Seite (2 Abschnitte)

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) bei der Gestaltung der digitalen Transformation und arbeitsorganisatorischen Veränderungsprozessen.

Ein zertifizierter INQA-Coach begleitet Sie und Ihre Beschäftigten dabei,

  • Digitalisierung aktiv und strategisch zu gestalten,
  • Arbeitsprozesse effizienter und innovativer zu organisieren,
  • Fachkräfte zu sichern und langfristig zu binden,
  • eine moderne, resiliente und zukunftsfähige Unternehmenskultur zu entwickeln.

Beschäftigte werden von Anfang an in die Prozesse einbezogen und erarbeiten eigenständig langfristige Lösungen.

Es werden maximal 12 Coaching-Tage in einem Zeitraum von maximal 7 Monaten zu 80 % gefördert. Der Höchstsatz für einen Beratertag beträgt 1.200 EUR (netto).

Details zum Programm

Richtlinie zur Förderung von Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen zur Gestaltung einer mitarbeiterorientierten und zukunftsgerechten Personalpolitik und zur Förderung von Innovationsfähigkeit unter Einbeziehung ihrer Beschäftigten – INQA-Coaching –
vom: 12.06.2026
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BAnz AT 22.06.2026 B2

Weblink zur Förderrichtlinie

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

  • mit weniger als 250 Mitarbeitenden,
  • einem Firmensitz und Arbeitsstätte in Deutschland,
  • einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen EUR (50.000.000 EUR) beziehungsweise einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen EUR (43.000.000 EUR).

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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