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AktivBund · BMWSBRichtlinie: Stand 02. Dezember 2025

Förderung im Rahmen des Bundesprogrammes „Sanierung kommunaler Sportstätten“ Projektaufruf 2026 – Schwimmbäder

Das Programm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ (SKS-Schwimmbäder) unterstützt Kommunen. Bei Haushaltsnotlage erhalten Sie eine erhöhte Förderquote von bis zu 75 Prozent. Reichen Sie jetzt bis zum 19.06.2026 Ihre Projektskizze ein.

Sie vertreten eine Kommune mit einem sanierungsbedürftigen Schwimmbad? Der Bund unterstützt Sie dabei, den Sanierungsstau abzubauen und Ihre Sportstätten zukunftsfähig zu machen. Im Fokus der Förderung stehen die nachhaltige Modernisierung sowie die Verbesserung der Barrierefreiheit, um den sozialen Zusammenhalt und die Schwimmfähigkeit der Bevölkerung zu sichern. Gefördert werden bauliche Anlagen inklusive Schwimmbecken und zweckdienlicher Folgeeinrichtungen. Befindet sich Ihre Kommune in einer Haushaltsnotlage? In diesem Fall beteiligt sich der Bund mit einer erhöhten Quote von bis zu 75 Prozent an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Das Programm ist auf überjährige investive Projekte mit einer Laufzeit von bis zu sechs Jahren ausgelegt. Ziel ist es, auch finanziell schwachen Kommunen die Sanierung ihrer sozialen Infrastruktur zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage

Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ Projektaufruf 2026 – Schwimmbäder
vom: 20.03.2026
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Weblink zum Projektaufruf (PDF, nicht barrierefrei)

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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