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AktivBund · BKMRichtlinie: Stand 27. April 2026

Referenzfilmförderung zur Verwendung von Rerefenzmitteln für die Stoffentwicklung neuer programmfüllender Filme

Details zum Programm

Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG)
vom: 23.12.2024
Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
BGBl. Teil I Nr. 451 vom 30.12.2024

Weblink zum Gesetz

Richtlinie für die Kinoförderung
vom: 01.01.2025
Filmförderungsanstalt

Referenzmittel werden für einen erfolgreichen Film zuerkannt und können als Zuschuss für ein neues Projekt eingesetzt werden (Referenzprinzip).

Die Förderung erfolgt in 2 Stufen. Auf der ersten Stufe erfolgt die Zuerkennung von Referenzmitteln aufgrund des Erfolgs des programmfüllenden Films. Die Zuerkennung wird durch die produzierende Person des programmfüllenden Films beantragt. Nach Erhalt des Zuerkennungsbescheides kann auf der zweiten Stufe die Verwendung und Auszahlung der Fördermittel für ein neues Projekt durch die beteiligten Autoren bzw. Regisseuren selbst beantragt werden.

Die Verwendung von zuerkannten Referenzmitteln für die Stoffentwicklung eines neuen Films wird auf Antrag gewährt. Der Antrag ist digital über das FFA-Serviceportal (siehe weiterführende Links) zu stellen.

Weblink zur Förderrichtlinie

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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Wenn Ihr Projekt beim Deutschen Filmpreis nominiert wurde oder eine Auszeichnung erhalten hat, werden Ihnen Mittel für Folgevorhaben zuerkannt. Die Verwendung der Mittel müssen Sie bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beantragen.

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