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Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Durchführung von Angeboten zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen und Zugehörigen (Fördersäule 1) oder beim Auf- oder Ausbau demenzsensibler Strukturen in Ihrer Kommune (Fördersäule 2).
Sie bekommen die Förderung
- in der Fördersäule 1 beispielsweise für kulturelle, musische, sportliche und andere soziale Projekte sowie generationenübergreifende Angebote, bei denen das Miteinander von Menschen mit und ohne Demenz sowie deren Angehörigen und Zugehörigen im Mittelpunkt steht,
- in der Fördersäule 2 für ein Programm zum Auf- und Ausbau von demenzsensiblen Strukturen und zur Stärkung der Solidarität vor Ort mit Menschen mit Demenz sowie ihren Angehörigen und Zugehörigen.
Zudem werden pro Jahr bis zu 3 Preise für wissenschaftliche Arbeiten vergeben, die sich praxisbezogen mit der Verbesserung der Lebenssituation von zuhause lebenden Menschen mit Demenz sowie ihren Angehörigen und Zugehörigen befassen (Wissenschaftspreis).
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von höchstens 18 Monaten.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch für
- Angebote der Fördersäule 1 höchstens 15.000 EUR und
- Programme der Fördersäule 2 höchstens 20.000 EUR.
Die Bagatellgrenze beträgt 2.000 EUR.
Preisgelder für wissenschaftliche Arbeiten werden in Höhe von jeweils 1.000 EUR ausgezahlt.
Anträge auf einen Zuschuss richten Sie bitte bis spätestens zu den jährlichen Stichtagen 30. Juni und 31. Dezember an das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP). Bitte nutzen Sie die dafür vorgesehenen Formulare.
Bewerbungen auf die Auszeichnung einer wissenschaftlichen Arbeit sind bis zum 31. Dezember des Vorjahres und ausschließlich per E-Mail einzureichen.
Details zum Programm
Richtlinie für die Gewährung von Förderungen und Vergabe von Auszeichnungen aus dem Bayerischen Demenzfonds sowie zur Vergabe des Bayerischen Demenzpreises (Förderrichtlinie Demenz und Teilhabe – DEMTeil)
vom: 17.01.2023 (BayMBl. Nr. 51)
zuletzt geändert durch die Bekanntmachung vom 29.08.2025 (BayMBl. Nr. 391)
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- in der Fördersäule 1: alle natürlichen und juristischen Personen, die sich im Bereich der Teilhabe von Menschen mit Demenz und deren Angehörigen und Zugehörigen in Bayern engagieren,
- in der Fördersäule 2: Kommunen, die demenzsensible Strukturen in ihrem Bereich aus- und aufbauen,
- für den Wissenschaftspreis: Autorinnen und Autoren, die sich im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit (Bachelor-, Master-, Habilitations- oder Dissertationsarbeit) mit praxisbezogenen Fragestellungen zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen und Zugehörigen im häuslichen Umfeld befassen.
Die Förderung ist vor allem an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen für das zu fördernde Teilhabeangebot der Fördersäule 1 ein Konzept vorlegen, aus dem Ziel und Zweck des Vorhabens, Maßnahmen der konkreten Umsetzung und die Sicherstellung der Nachhaltigkeit hervorgehen.
- Sie müssen bei einem Programm der Fördersäule 2 mindestens 3 Maßnahmen aus mindestens 3 der folgenden Kategorien vorsehen: Netzwerke und Beteiligung, demenzsensibler Lebensraum, Begegnungsmöglichkeiten, Digitalisierung, Information, Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit oder sonstige Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Demenz in der Kommune.
- Eine gleichzeitige Förderung der Teilhabeangebote (Fördersäule 1) und der Programme für demenzsensible Kommunen (Fördersäule 2) ist ausgeschlossen.
- Für die Vergabe eines Wissenschaftspreises muss die Arbeit einen Bezug zum Freistaat Bayern aufweisen und abgeschlossen sein. Die Abgabe darf nicht länger als 18 Monate zurückliegen.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
