Details zum Programm
Rechtsgrundlage
Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG)
vom: 23.12.2024
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
BGBl. Teil I Nr. 451 vom 30.12.2024
Filmabkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik
von: Januar 2011
Regierung der Bundesrepublik Deutschland
Weblink zum Abkommen (PDF, nicht barrierefrei)
Richtlinie für Bürgschaften
(§ 85 Filmförderungsgesetz (FFG))
vom: 20.03.2025
Filmförderungsanstalt
Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)
Richtlinie für die Projektfilmförderung nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Förderung von Filmvorhaben in Koproduktion („Minitraité?)
(§§ 2 und 3 Abs. 2 Filmförderungsgesetz (FFG) i.V.m. Minitraité)
vom: 20.03.2025
Filmförderungsanstalt
Das jährliche Fördervolumen aus beiden Ländern beträgt 3,2 Millionen EUR (3.200.000 EUR). Davon sind 200.000 EUR zur Förderung des Produzent*innennachwuchses (Deutsch-Französischer Projektentwicklungsfonds) vorgesehen.
Für das Jahr 2026 können Anträge bis zum 20.04.2026 und 15.09.2026 gestellt werden.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
