Rechstgrundlage
Richtlinie der BKM „Anreiz zur Stärkung der Filmproduktion in Deutschland“ (Deutscher Filmförderfonds)
vom: 01.01.2025
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Hersteller (DFFF--Deutscher Filmförderfonds I) konnten Anträge bis spätestens 6 Wochen vor Drehbeginn einreichen.
Produktionsdienstleister (DFFF--Deutscher Filmförderfonds II) konnten Anträge bis spätestens 6 Wochen vor Beginn der den Auftrag ausführenden Arbeiten einreichen.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
