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AktivBund · BKMRichtlinie: Stand 31. Mai 2022

Förderung im Rahmen der Maßnahme zur Stärkung der Filmproduktion in Deutschland (Deutscher Filmförderfonds)

Rechstgrundlage

Richtlinie der BKM „Anreiz zur Stärkung der Filmproduktion in Deutschland“ (Deutscher Filmförderfonds)
vom: 01.01.2025
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Hersteller (DFFF--Deutscher Filmförderfonds I) konnten Anträge bis spätestens 6 Wochen vor Drehbeginn einreichen.
Produktionsdienstleister (DFFF--Deutscher Filmförderfonds II) konnten Anträge bis spätestens 6 Wochen vor Beginn der den Auftrag ausführenden Arbeiten einreichen.

Weblink zur Förderrichtlinie

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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Förderung für Folgevorhaben Deutscher Filmpreis

Wenn Ihr Projekt beim Deutschen Filmpreis nominiert wurde oder eine Auszeichnung erhalten hat, werden Ihnen Mittel für Folgevorhaben zuerkannt. Die Verwendung der Mittel müssen Sie bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beantragen.

ZuschussBundesweit
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