foerdermittel-experten – Fördermittel finden. Experten beauftragen.
AktivLandRichtlinie: Stand 26. Mai 2020

Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW – E-Lastenräder

Auf dieser Seite (8 Abschnitte)

Überblick

Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW – E-Lastenräder

Ziel und Gegenstand

Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der „Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW“ Vorhaben zum Ein- beziehungsweise Umstieg in die Elektromobilität.

Gefördert werden Erwerb beziehungsweise Leasing von neuen

  • E-Lastenrädern (EG-Fahrzeugklasse L1e bis L5e),
  • E-Lastenrädern von bis zu 25 Stundenkilometern und
  • E-Lastenanhängern für Fahrräder.

Ziel ist es, den Einsatz von E-Lastenrädern für einen schnellen, kostengünstigen und umweltfreundlichen Transport zu erhöhen und gleichzeitig einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe, juristische Personen des privaten Rechts, gemeinnützige Organisationen und Kommunen in Baden-Württemberg,

Voraussetzungen

Die E-Lastenräder/E-Lastenanhänger müssen für den Waren-, Material- oder Personentransport im gewerblichen, gemeinnützigen, gemeinschaftlichen oder kommunalen Bereich eingesetzt werden.

Die Fahrzeuge müssen mindestens 3 Jahre, bei Leasing während der kompletten Leasingdauer (maximal 3 Jahre) in Baden-Württemberg im Einsatz sein.

Von der Förderung ausgeschlossen sind E-Lastenräder oder E-Lastenanhänger, die ausschließlich privat genutzt werden.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung beträgt 25 Prozent der zuwendungsfähigen Beschaffungskosten für ein Standardmodell, maximal jedoch EUR 2.500 pro E-Lastenrad. Pro Antragsteller können maximal 20 E-Lastenräder bezuschusst werden.

Antragsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und elektronisch an die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg, zu richten.

Quelle

Informationen der L-Bank und des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg, Stand August 2023.

Wichtige Hinweise

Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.

Die Kumulierung mit dem Bundesprogramm Klimaschutzinitiative – E-Lastenfahrräder in Wirtschaft und Kommunen (E-Lastenfahrrad-Richtlinie) ist ausgeschlossen.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

Ähnliche Förderprogramme

Alle Programme
AktivLand · Ministerium für Umwelt Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Förderung im Rahmen des Programms „Modellregion Grüner Wasserstoff 2021 – 2027 ( VwV EFRE – Wasserstoff 2021–2027)“

Wenn Sie ein Demonstrationsprojekt zum Aufbau einer integrierten Wasserstoffwirtschaft in einer räumlich fest abgegrenzten Region planen oder wissenschaftlich begleiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

ZuschussBaden-Württemberg
Details ansehen
AktivLand · Ministerium für Umwelt Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Förderung von Demonstrations- und Pilotanlagen zum biologischen Rohstoff- und CO?--Kohlendioxid -Recycling (XCUBIO und CCUBIO) aus Gasgemischen und Abgas 2021 – 2027

Wenn Sie innovative Anlagen bauen möchten, um CO?--Kohlendioxid und andere Stoffe aus Abgasen mithilfe biologischer Verfahren zu recyceln, können Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

ZuschussBaden-Württemberg
Details ansehen
AktivLand · Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Förderung zur Dekarbonisierung des Güterverkehrs

Das Land Baden-Württemberg fördert Projekte, durch die der Umschlag des Güterverkehrs klimafreundlicher wird. Unterstützung gibt es unter anderem für neue Fahrzeuge, Krananlagen und Gleisanschlüsse.

ZuschussBaden-Württemberg
Details ansehen