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AktivLand · Ministerium für Wirtschaft Verkehr Landwirtschaft und WeinbauRichtlinie: Stand 11. Oktober 2023

Landesförderprogramm im Rahmen des EFRE 2021–2027 „Effizienzsteigerung gewerblicher Unternehmen“ (EffInvest)

Wenn Sie als gewerbliches Unternehmen in Maßnahmen investieren, mit denen Sie Energie einsparen und Ressourcen schonen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Auf dieser Seite (2 Abschnitte)

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als gewerbliches Unternehmen mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Investitionen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in Ihrem Betrieb.

Sie bekommen die Förderung für Maßnahmen zur

  • Energieeinsparung und zur effizienteren Energienutzung,
  • Verringerung des Einsatzes von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, insbesondere des Materialeinsatzes,
  • Vermeidung und Verringerung des Einsatzes von Wasser und des Anfalls von Abwasser sowie Verringerung und Zurückhaltung von Abwasserfrachten,
  • Schließung von Stoffkreisläufen,
  • Vermeidung und Verminderung von Abfällen sowie die Verminderung ihrer Schädlichkeit,
  • Reduzierung der Lärm- und Schadstoffemissionen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für

  • kleine Unternehmen 20 % und
  • mittlere und große Unternehmen 10 %

der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens 5 Millionen EUR (5.000.000 EUR).

Für den Teil des förderfähigen Investitionsvolumens, der den Betrag von 10 Millionen EUR (10.000.000 EUR) übersteigt, wird Ihnen abweichend ein Zuschuss von höchstens 5 % gewährt.

Wenn Sie ein

  • kleines Unternehmen sind, müssen Sie mindestens 250.000 EUR,
  • mittleres oder großes Unternehmen sind, müssen Sie mindestens 500.000 EUR

in Ihr Vorhaben investieren.

Ihr Eigenanteil an der Finanzierung des Vorhabens beträgt mindestens 25 %.

Die Förderung erfolgt bei großen Unternehmen als De-minimis-Beihilfe. In diesen Fällen wird die geänderte Höchstgrenze von 300.000 EUR innerhalb von 3 Jahren beachtet.

Details zum Programm

Landesförderprogramm im Rahmen des EFRE 2021–2027 „Effizienzsteigerung gewerblicher Unternehmen“ (EffInvest)
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
vom: 29.08.2023 (8302)
in der Fassung vom: 03.06.2024

Weblink zur Verwaltungsvorschrift

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen einschließlich Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen folgender Wirtschaftszweige:

  • Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur, Fischerei, soweit nicht Verarbeitung oder Vermarktung,
  • Bauhauptgewerbe,
  • Einzelhandel,
  • Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien, Altenpflegeheime oder ähnliche Einrichtungen sowie Dienstleister, die entsprechende Leistungen ambulant erbringen,
  • Campingplätze und Ferienwohnungen,
  • Unternehmen in Schwierigkeiten,
  • gemeinnützige Unternehmen beziehungsweise Unternehmen der öffentlichen Hand.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen
    • Ihr Vorhaben in Rheinland-Pfalz umsetzen,
    • die Investitionen vornehmen und eigenbetrieblich nutzen sowie
    • die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.
  • Ihr Vorhaben muss – bezogen auf die jeweilige Maßnahme – dauerhaft die Energieeffizienz (um mindestens 20 %) oder sonstige Ressourceneffizienz (um mindestens 10 %) erhöhen. Normalerweise werden nur Vorhaben mit einem geplanten Einsparvolumen ab jährlich 40 Tonnen Kohlendioxid gefördert.
  • Sie müssen die erwartete Einsparung durch einen zugelassenen Sachverständigen berechnen und bestätigen lassen.
  • Ihre geförderten Anlagen und Maßnahmen müssen dem Stand der Technik entsprechen.
  • Die ISB muss vor Investitionsbeginn schriftlich bestätigen, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt werden.

Sie bekommen unter anderem keine Förderung für

  • Investitionen in Anlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und/oder nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz gefördert werden,
  • Grunderwerb,
  • Ersatzbeschaffungen sowie
  • Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten für Fahrzeuge, die im Straßenverkehr zugelassen sind und primär dem Transport dienen.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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