Auf dieser Seite (2 Abschnitte)
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als gewerbliches Unternehmen mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Investitionen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in Ihrem Betrieb.
Sie bekommen die Förderung für Maßnahmen zur
- Energieeinsparung und zur effizienteren Energienutzung,
- Verringerung des Einsatzes von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, insbesondere des Materialeinsatzes,
- Vermeidung und Verringerung des Einsatzes von Wasser und des Anfalls von Abwasser sowie Verringerung und Zurückhaltung von Abwasserfrachten,
- Schließung von Stoffkreisläufen,
- Vermeidung und Verminderung von Abfällen sowie die Verminderung ihrer Schädlichkeit,
- Reduzierung der Lärm- und Schadstoffemissionen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für
- kleine Unternehmen 20 % und
- mittlere und große Unternehmen 10 %
der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens 5 Millionen EUR (5.000.000 EUR).
Für den Teil des förderfähigen Investitionsvolumens, der den Betrag von 10 Millionen EUR (10.000.000 EUR) übersteigt, wird Ihnen abweichend ein Zuschuss von höchstens 5 % gewährt.
Wenn Sie ein
- kleines Unternehmen sind, müssen Sie mindestens 250.000 EUR,
- mittleres oder großes Unternehmen sind, müssen Sie mindestens 500.000 EUR
in Ihr Vorhaben investieren.
Ihr Eigenanteil an der Finanzierung des Vorhabens beträgt mindestens 25 %.
Die Förderung erfolgt bei großen Unternehmen als De-minimis-Beihilfe. In diesen Fällen wird die geänderte Höchstgrenze von 300.000 EUR innerhalb von 3 Jahren beachtet.
Details zum Programm
Landesförderprogramm im Rahmen des EFRE 2021–2027 „Effizienzsteigerung gewerblicher Unternehmen“ (EffInvest)
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
vom: 29.08.2023 (8302)
in der Fassung vom: 03.06.2024
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen einschließlich Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen folgender Wirtschaftszweige:
- Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur, Fischerei, soweit nicht Verarbeitung oder Vermarktung,
- Bauhauptgewerbe,
- Einzelhandel,
- Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien, Altenpflegeheime oder ähnliche Einrichtungen sowie Dienstleister, die entsprechende Leistungen ambulant erbringen,
- Campingplätze und Ferienwohnungen,
- Unternehmen in Schwierigkeiten,
- gemeinnützige Unternehmen beziehungsweise Unternehmen der öffentlichen Hand.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen
- Ihr Vorhaben in Rheinland-Pfalz umsetzen,
- die Investitionen vornehmen und eigenbetrieblich nutzen sowie
- die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.
- Ihr Vorhaben muss – bezogen auf die jeweilige Maßnahme – dauerhaft die Energieeffizienz (um mindestens 20 %) oder sonstige Ressourceneffizienz (um mindestens 10 %) erhöhen. Normalerweise werden nur Vorhaben mit einem geplanten Einsparvolumen ab jährlich 40 Tonnen Kohlendioxid gefördert.
- Sie müssen die erwartete Einsparung durch einen zugelassenen Sachverständigen berechnen und bestätigen lassen.
- Ihre geförderten Anlagen und Maßnahmen müssen dem Stand der Technik entsprechen.
- Die ISB muss vor Investitionsbeginn schriftlich bestätigen, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt werden.
Sie bekommen unter anderem keine Förderung für
- Investitionen in Anlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und/oder nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz gefördert werden,
- Grunderwerb,
- Ersatzbeschaffungen sowie
- Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten für Fahrzeuge, die im Straßenverkehr zugelassen sind und primär dem Transport dienen.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
