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AktivLand · Ministerium für Infrastruktur und LandesplanungRichtlinie: Stand 11. Februar 2026

Förderung von Projekten aus Einnahmen der Glücksspielabgabe (Lottomittel)

Details zum Programm

Rechtsgrundlage

Grundsätze zur Förderung von Projekten aus Einnahmen aus der Glücksspielabgabe (Lottomittel)
vom: 24.11.2025
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL)

Der Antrag ist unter Verwendung des vorgesehenen Antragsformulars (siehe weiterführende Links) und der dort geforderten Anlagen im Original mit rechtsverbindlicher Unterschrift beim Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (siehe Ansprechpunkt) einzureichen.

Entscheidungen über alle eingehenden Lottomittelanträge werden im Rahmen von 2 Vergaberunden im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung getroffen, wobei in der 1. Vergaberunde maximal 60% des verfügbaren Lottobudgets in Anspruch genommen werden dürfen. Diese Vergaberunden finden in der Regel im Februar und Mai statt. Der Antrag sollte spätestens 2 Monate vor der jeweiligen Vergaberunde bei der oben genannten Adresse (siehe Ansprechpunkt) eingehen. Sollten nach der 2. Vergaberunde noch Lottomittel verfügbar sein, wird eine 3. Vergaberunde durchgeführt.

Bei Anträgen, die nicht innerhalb von 3 Monaten nach Aufforderung vervollständigt werden, wird die weitere Bearbeitung eingestellt. Anträge für das Folgejahr werden ab dem 01.11. des Vorjahres angenommen.

Weblink zu den Fördergrundsätzen (PDF, nicht barrierefrei)

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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