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Das Land Brandenburg unterstützt Sie gemeinsam mit dem Bund bei Investitionen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur in den Braunkohlerevieren.
Das Lausitzer Revier in Brandenburg umfasst die Landkreise Dahme-Spreewald, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster und Cottbus.
Ihr Projekt muss der Bewältigung des Strukturwandels dienen. Es soll Arbeitsplätze schaffen oder erhalten sowie die Wirtschaftsstruktur diversifizieren.
Gefördert werden Investitionen in folgende Bereiche:
- wirtschaftsnahe Infrastruktur,
- Verkehr,
- öffentliche Fürsorge,
- Städtebau,
- Digitalisierung,
- Tourismus,
- Forschung,
- Klima- und Naturschutz.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Mindestfördersumme beträgt 25.000 EUR.
Details zum Programm
Richtlinie zur Umsetzung der Finanzhilfen des Strukturstärkungsgesetzes für den Teil Investitionsgesetz Kohleregionen – Strukturentwicklung Lausitz (Förderrichtlinie Strukturentwicklung zum Lausitzer Braunkohlerevier Land Brandenburg)
vom: 27.05.2024
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften sowie andere öffentliche und private Träger.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Das Projekt wird im Lausitzer Revier durchgeführt.
- Das Projekt wurde durch die Wirtschaftsregion Lausitz GmbH (WRL) qualifiziert und von der Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) Lausitz bestätigt,.
- Sie führen das Projekt zusätzlich durch und es darf keine bestehenden Finanzierungsmittel ersetzen.
- Das Projekt steht im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
