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AktivLand · Wirtschaft Arbeit Energie Klimaschutz SachsenRichtlinie: Stand 08. Dezember 2023

Förderungen im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima (FRL EuK/2023)

Wenn Sie in Ihrem Betrieb oder Ihrer Einrichtung Vorhaben zur Einsparung von Energie, zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen oder zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Auf dieser Seite (2 Abschnitte)

Das Land Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) bei Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes.

Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen:

  • Modul 1: Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung
  • Modul 2: Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen
  • Modul 3: Maßnahmen zur Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme auf lokaler Ebene (derzeit noch nicht in Kraft)
  • Modul 4: Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
  • Modul 5: Zukunftsfähige Energieversorgung (JTF)

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller sowie von der Art und Umfang Ihres Vorhabens. Sie beträgt normalerweise 50 bis 80 Prozent (bei Modul 1 Forschung 100 Prozent) der förderfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Details zum Programm

Förderrichtlinie Energie und Klima – FRL EuK/2023
vom: 04.07.2023 (SächsABl. S. 999)
zuletzt geändert am: 02.12.2024 (SächsABl. S. 1478)
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Weblink zur Förderrichtlinie

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben

  • kommunale Gebietskörperschaften und deren Unternehmen,
  • Zweckverbände,
  • Unternehmen,
  • Verbandskörperschaften,
  • gemeinnützige Organisationen sowie anerkannte Religionsgemeinschaften,
  • Vereine, Stiftungen und Genossenschaften,
  • Hochschulen und außeruniversitäre, nicht gewinnorientierte Forschungseinrichtungen,
  • Privatpersonen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Voraussetzungen richten sich nach dem konkreten Vorhaben.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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